Bootsplatzverordnung (BPV)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 15
1 Bei einem Halterwechsel überträgt das ABS das Mietverhältnis auf Antrag auf1 a die Ehepartnerin oder den Ehepartner, b die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner, c die Konkubinatspartnerin oder den Konkubinatspartner, d die Kinder oder e ein im Mietvertrag aufgeführtes Mitglied der Haltergemeinschaft, sofern die Person seit mindestens fünf Jahren Mitglied der Haltergemeinschaft ist.1 2 Ist die Mieterin oder der Mieter verstorben und übernimmt eine der in Absatz 1 aufgeführten Personen die Haltereigenschaft am Boot, überträgt das ABS das Mietverhältnis auf Antrag auf diese Person. 3 Wechselt das Eigentum an einem Boot infolge Zwangsvollstreckung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung, überträgt das ABS das Mietverhältnis auf Antrag auf die neue Halterin oder den neuen Halter. 4 Das ABS kann die Übertragung des Mietverhältnisses aus wichtigen Gründen verweigern. Wichtige Gründe liegen unter anderem vor, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass mit der Übertragung die Vorschriften über Vergabe und Zuteilung der Bootsliegeplätze umgangen werden sollen, ein Boot nicht regelmässig genutzt wird oder mit der neuen Halterin oder dem neuen Halter ein früheres Mietverhältnis wegen Nichteinhaltens der Bestimmungen dieser Verordnung gekündigt wurde. 5 Die Übertragung kann unter Festlegung von Auflagen und Bedingungen erfolgen. 4. Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 15
1 Bei einem Halterwechsel überträgt das ABS das Mietverhältnis auf Antrag auf1 a die Ehepartnerin oder den Ehepartner, b die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner, c die Konkubinatspartnerin oder den Konkubinatspartner, d die Kinder oder e ein im Mietvertrag aufgeführtes Mitglied der Haltergemeinschaft, sofern die Person seit mindestens fünf Jahren Mitglied der Haltergemeinschaft ist.1 2 Ist die Mieterin oder der Mieter verstorben und übernimmt eine der in Absatz 1 aufgeführten Personen die Haltereigenschaft am Boot, überträgt das ABS das Mietverhältnis auf Antrag auf diese Person. 3 Wechselt das Eigentum an einem Boot infolge Zwangsvollstreckung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung, überträgt das ABS das Mietverhältnis auf Antrag auf die neue Halterin oder den neuen Halter. 4 Das ABS kann die Übertragung des Mietverhältnisses aus wichtigen Gründen verweigern. Wichtige Gründe liegen unter anderem vor, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass mit der Übertragung die Vorschriften über Vergabe und Zuteilung der Bootsliegeplätze umgangen werden sollen, ein Boot nicht regelmässig genutzt wird oder mit der neuen Halterin oder dem neuen Halter ein früheres Mietverhältnis wegen Nichteinhaltens der Bestimmungen dieser Verordnung gekündigt wurde. 5 Die Übertragung kann unter Festlegung von Auflagen und Bedingungen erfolgen. 4. Übergangs- und Schlussbestimmungen
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.