Reglement über die Kunstlichtanlagen auf Stadtgebiet (Kunstlichtreglement)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 4 Seite 3/4
Szenografisches Licht 1 Der Stadtrat erlässt eine Liste von Sehenswürdigkeiten, die besonders angestrahlt werden können. In diese Liste aufgenommen werden – Sehenswürdigkeiten, die wichtig für das Raumgefüge sind, – stadträumlich bedeutende Plätze, Gassen und Strassen, – Gebäude, welche die topografische Staffelung des Stadtraumes prägen, – Bauwerke, die geschichtlich, kunstgeschichtlich, kulturell oder gesellschaftlich von grosser Bedeutung sind. Die Liste wird alle fünf Jahre überprüft und den veränderten technischen, ökologischen, wirtschaftlichen und stadträumlichen Eigenheiten angepasst. 2 Grundsätzlich werden die Sehenswürdigkeiten durch die öffentliche Beleuchtung angestrahlt. Die dafür vorgesehene Lichtfarbe ist in der Regel warmweiss (Grenzwert: 3000 Grad Kelvin). 3 Für das Beleuchtungssystem nach dem ASL-Prinzip (Gobos u. Ä.) darf eine mittlere Beleuchtungsstärke von Em = maximal 30 Lux nicht überschritten werden. 4 Ungerichtetes, blendendes und Lichtverschmutzung erzeugendes szenografisches Licht ist nicht zulässig. Das Beleuchtungssystem muss auf die jeweiligen Oberflächenbeschaffenheiten abgestimmt werden.
Art. 4 Seite 3/4
Szenografisches Licht 1 Der Stadtrat erlässt eine Liste von Sehenswürdigkeiten, die besonders angestrahlt werden können. In diese Liste aufgenommen werden – Sehenswürdigkeiten, die wichtig für das Raumgefüge sind, – stadträumlich bedeutende Plätze, Gassen und Strassen, – Gebäude, welche die topografische Staffelung des Stadtraumes prägen, – Bauwerke, die geschichtlich, kunstgeschichtlich, kulturell oder gesellschaftlich von grosser Bedeutung sind. Die Liste wird alle fünf Jahre überprüft und den veränderten technischen, ökologischen, wirtschaftlichen und stadträumlichen Eigenheiten angepasst. 2 Grundsätzlich werden die Sehenswürdigkeiten durch die öffentliche Beleuchtung angestrahlt. Die dafür vorgesehene Lichtfarbe ist in der Regel warmweiss (Grenzwert: 3000 Grad Kelvin). 3 Für das Beleuchtungssystem nach dem ASL-Prinzip (Gobos u. Ä.) darf eine mittlere Beleuchtungsstärke von Em = maximal 30 Lux nicht überschritten werden. 4 Ungerichtetes, blendendes und Lichtverschmutzung erzeugendes szenografisches Licht ist nicht zulässig. Das Beleuchtungssystem muss auf die jeweiligen Oberflächenbeschaffenheiten abgestimmt werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.