Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (VOGS)
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Change 1
Art. 5
1 In Abhängigkeit der möglichen Nutzung des Grundstückes nach der jeweils geltenden Zonenzugehörigkeit werden folgende Gewichte (Multiplikatoren) festgelegt: Wohnzone W2: Gewicht 0.35 Wohnzone W3: Gewicht 0.40 Wohnzone W4 Gewicht 0.50 Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünfläche ZöBAG Gewicht 0.30 Gewerbezone G Gewicht 0.55 Gewerbe- und Wohnzone GW Gewicht 0.50 Industriezone mit Dienstleistungen ID Gewicht 0.65 Industriezone I Gewicht 0.65 Dorfkernzone D Gewicht 0.55 Altstadtzone A Gewicht 0.65 Ergänzungszone für die Altstadt E Gewicht 0.65 Strassen, Hartbelagsflächen Gewicht 0.80 2 Erfolgt die Strassenentwässerung unter Benützung öffentlicher Siedlungsentwässerungsanlagen, ist die Gebührenpflicht gegeben. Für die der Stadt gehörenden öffentlichen Flächen (Strassen, Plätze, Stiege, Wege, Trottoirs, Radwege) wird eine Pauschalgebühr von Fr. 360'000.- jährlich erhoben. 3 Massgebend für die Flächenermittlung sind die durch das kanntonale Vermessungsamt ausgewiesenen Flächen. 4 Für Bauten in unter Art. 5, Abs. 1 nicht angegebenen Zonen, und für Bauten, die über keine ausgeschiedene Parzellenfläche verfügen, wird die für die Gebühren massgebende Fläche von der Gebührenpflicht Gewichtung der Grundstückflächen Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (VOGS) 710.2 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 3 Bruttogeschossfläche abgeleitet. Die Multiplikation von Bruttogeschossfläche mit dem in Abhängigkeit von der Nutzung anzuwendenden Faktor ergibt die massgebende Fläche. Die einzelnen Faktoren (Multiplikatoren) sind: Bei reinen Wohnbauten: Faktor 0.40 Bei gemischten Nutzungen: Faktor 0.50 Bei rein gewerblicher Nutzung: Faktor 0.55 Dazugehörige befestigte Flächen, welche in die öffentlichen Siedlungsentwässerungsanlagen entwässern, sind zu berücksichtigen.
Art. 5
1 In Abhängigkeit der möglichen Nutzung des Grundstückes nach der jeweils geltenden Zonenzugehörigkeit werden folgende Gewichte (Multiplikatoren) festgelegt: Wohnzone W2: Gewicht 0.35 Wohnzone W3: Gewicht 0.40 Wohnzone W4 Gewicht 0.50 Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünfläche ZöBAG Gewicht 0.30 Gewerbezone G Gewicht 0.55 Gewerbe- und Wohnzone GW Gewicht 0.50 Industriezone mit Dienstleistungen ID Gewicht 0.65 Industriezone I Gewicht 0.65 Dorfkernzone D Gewicht 0.55 Altstadtzone A Gewicht 0.65 Ergänzungszone für die Altstadt E Gewicht 0.65 Strassen, Hartbelagsflächen Gewicht 0.80 2 Erfolgt die Strassenentwässerung unter Benützung öffentlicher Siedlungsentwässerungsanlagen, ist die Gebührenpflicht gegeben. Für die der Stadt gehörenden öffentlichen Flächen (Strassen, Plätze, Stiege, Wege, Trottoirs, Radwege) wird eine Pauschalgebühr von Fr. 360'000.- jährlich erhoben. 3 Massgebend für die Flächenermittlung sind die durch das kanntonale Vermessungsamt ausgewiesenen Flächen. 4 Für Bauten in unter Art. 5, Abs. 1 nicht angegebenen Zonen, und für Bauten, die über keine ausgeschiedene Parzellenfläche verfügen, wird die für die Gebühren massgebende Fläche von der Gebührenpflicht Gewichtung der Grundstückflächen Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (VOGS) 710.2 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 3 Bruttogeschossfläche abgeleitet. Die Multiplikation von Bruttogeschossfläche mit dem in Abhängigkeit von der Nutzung anzuwendenden Faktor ergibt die massgebende Fläche. Die einzelnen Faktoren (Multiplikatoren) sind: Bei reinen Wohnbauten: Faktor 0.40 Bei gemischten Nutzungen: Faktor 0.50 Bei rein gewerblicher Nutzung: Faktor 0.55 Dazugehörige befestigte Flächen, welche in die öffentlichen Siedlungsentwässerungsanlagen entwässern, sind zu berücksichtigen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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