Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (VOGS)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 7
Bei besonderen Verhältnissen kann der Stadtrat die Grundgebühr reduzieren. Als besondere Verhältnisse für eine Reduktion der Grundgebühr gelten: Die befestigte Fläche eines Grundstückes ist kleiner als 15% der gesamten gebührenpflichtigen Grundstücksfläche. Bei Grundstücken mit dem Gewicht 0.5 und höher, welche erst teilweise überbaut sind, sowie für die Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen, kann auf Gesuch hin für den noch nicht überbauten Teil die Grundgebühr auf 50% reduziert werden, sofern daraus kein Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird. Liegenschaften, bei denen abfliessendes Niederschlagswasser von befestigten Flächen (Dächern, Plätzen, Wegen usw.), vollständig zur Versickerung gelangt oder vollständig der Verdunstung zugeführt wird und nicht in die öffentliche Siedlungsentwässerungsanlagen gelangt. In diesem Fall wird die Grundgebühr auf die Hälfte herabgesetzt. Bei nur teilweiser Versickerung und / oder Zuschläge Reduktionen bei der Grundgebühr Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (VOGS) 710.2 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 4 Verdunstung des abfliessenden Niederschlagswassers, mindestens aber 50%, wird die Reduktion proportional zum nicht in die öffentlichen Siedlungsentwässerungsanlagen eingeleiteten Teil vorgenommen. Wenn der Reduktionsanteil nicht offensichtlich ist, hat die Liegenschaftseigentümerin oder der Liegenschaftseigentümer den Nachweis zu liefern.
Art. 7
Bei besonderen Verhältnissen kann der Stadtrat die Grundgebühr reduzieren. Als besondere Verhältnisse für eine Reduktion der Grundgebühr gelten: Die befestigte Fläche eines Grundstückes ist kleiner als 15% der gesamten gebührenpflichtigen Grundstücksfläche. Bei Grundstücken mit dem Gewicht 0.5 und höher, welche erst teilweise überbaut sind, sowie für die Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen, kann auf Gesuch hin für den noch nicht überbauten Teil die Grundgebühr auf 50% reduziert werden, sofern daraus kein Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird. Liegenschaften, bei denen abfliessendes Niederschlagswasser von befestigten Flächen (Dächern, Plätzen, Wegen usw.), vollständig zur Versickerung gelangt oder vollständig der Verdunstung zugeführt wird und nicht in die öffentliche Siedlungsentwässerungsanlagen gelangt. In diesem Fall wird die Grundgebühr auf die Hälfte herabgesetzt. Bei nur teilweiser Versickerung und / oder Zuschläge Reduktionen bei der Grundgebühr Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (VOGS) 710.2 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 4 Verdunstung des abfliessenden Niederschlagswassers, mindestens aber 50%, wird die Reduktion proportional zum nicht in die öffentlichen Siedlungsentwässerungsanlagen eingeleiteten Teil vorgenommen. Wenn der Reduktionsanteil nicht offensichtlich ist, hat die Liegenschaftseigentümerin oder der Liegenschaftseigentümer den Nachweis zu liefern.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.