Vereinbarung über den Austausch von Gastarbeitnehmern (Stagiaires) zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6
1 Personen, die als Gastarbeitnehmer zugelassen werden wollen, haben ein Gesuch an die mit der Durchführung der Vereinbarung beauftragte Behörde ihres Landes zu richten. Sie haben gleichzeitig alle für die Prüfung ihres Gesuches und für ihre Zulassung im Gastland notwendigen Angaben auf dem hierfür vorgeschriebenen Formular zu machen. 2 Die genannte Behörde hat zu prüfen, ob nach den Voraussetzungen dieser Vereinbarung das Gesuch der entsprechenden Behörde des andern Landes zu übermitteln ist. Die zuständige Behörde des andern Landes entscheidet über die Zulassung im Rahmen des jährlichen Kontingentes. 3 Die für die Durchführung der Vereinbarung zuständigen Behörden sind in der Schweiz das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit in Bern und in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung – Zentralstelle für Arbeitsvermittlung und Vermittlungsausgleich in Frankfurt a. M.
Art. 6
1 Personen, die als Gastarbeitnehmer zugelassen werden wollen, haben ein Gesuch an die mit der Durchführung der Vereinbarung beauftragte Behörde ihres Landes zu richten. Sie haben gleichzeitig alle für die Prüfung ihres Gesuches und für ihre Zulassung im Gastland notwendigen Angaben auf dem hierfür vorgeschriebenen Formular zu machen. 2 Die genannte Behörde hat zu prüfen, ob nach den Voraussetzungen dieser Vereinbarung das Gesuch der entsprechenden Behörde des andern Landes zu übermitteln ist. Die zuständige Behörde des andern Landes entscheidet über die Zulassung im Rahmen des jährlichen Kontingentes. 3 Die für die Durchführung der Vereinbarung zuständigen Behörden sind in der Schweiz das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit in Bern und in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung – Zentralstelle für Arbeitsvermittlung und Vermittlungsausgleich in Frankfurt a. M.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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