Art. 1 Seite 2/6
Grundsatz Diese Verordnung regelt die Tarife und Gebühren von verrechenbaren Einsätzen, Fahrzeugen, Gerätschaften und Dienstleistungen der Feuerwehr Stadt Luzern.
Propose a changeLuzern (city) · 1.2.3.1.1 · ordinance
Ask the law about thisMore laws of Luzern (city)For machines: Markdown
In force since 2026-07-01, as the publisher states.
Copy read on 2026-11-08. The page it was read from
sha256 a53b3ec7964f1c56f8b8207f3604ec4b88899157794e3a86f650e1d9c92442c2
No one has proposed a change to this act yet.
Grundsatz Diese Verordnung regelt die Tarife und Gebühren von verrechenbaren Einsätzen, Fahrzeugen, Gerätschaften und Dienstleistungen der Feuerwehr Stadt Luzern.
Propose a changeAnsätze 1 Massgebend für die Höhe der Tarife und Gebühren für Einsätze und Dienstleistungen der Feuerwehr sind die Ansätze im Anhang zu dieser Verordnung. 2 Das Feuerwehrkommando kann in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Gesuchen von gemeinnützigen Institutionen oder Schulen oder Partnerorganisationen, die Kosten nach Abs. 1 ganz oder teilweise erlassen.
Propose a changeAufhebung bisherigen Rechts Der Tarif der Feuerwehr Stadt Luzern vom 5. Juni 1996 wird aufgehoben.
Propose a changeInkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen. 5 Luzern, 27. Mai 2026 Namens des Stadtrates Beat Züsli Stadtpräsident Michèle Bucher Stadtschreiberin 5 Veröffentlicht im Kantonsblatt vom 6. Juni 2026. Seite 3/6 Anhang Tarife und Gebühren für verrechenbare Einsätze, Fahrzeuge, Geräte und Dienstleistungen (zu Art. 2) 1. Einsätze Fr. Brandmelde- und/oder Sprinkleranlagen Gebühr bei Fehlalarmen infolge Bedienungsfehler, Unvorsichtigkeit, Mutwilligkeit, mangelnder Instruktion usw. sowie von Anlagedefekten, die das Ausrücken der Feuerwehrkräfte zur Folge haben 1. Alarm pro Anlage/Jahr 700.00 2. Alarm pro Anlage/Jahr 1’000.00 jeder weitere Alarm pro Anlage/Jahr 1‘400.00 Ortsfeuerwehr (Milizfeuerwehr) Personaleinsatz pro Person entschädigungsberechtigt und eingesetzt pro Stunde* 80.00 Stützpunktaufgaben (ausgenommen Öl- und Chemiewehrstützpunkt) Personaleinsatz pro Person entschädigungsberechtigt und eingesetzt pro Stunde* 140.00 Berufsfeuerwehr Personaleinsatz pro Person entschädigungsberechtigt und eingesetzt pro Stunde* 140.00 Verpflegung Angemessene Verpflegung gemäss Anordnung der Einsatzleitung nach Aufwand Bereitschaftsdienst Bereitschaftsdienste zur Sicherstellung der schnellen Intervention während Grossanlässen werden mit 50 % der Personaleinsatzkosten verrechnet. * Abrechnung auf Viertelstunden Seite 4/6 2. Fahrzeuge und Boote Fr. Einsatzfahrzeug über 10 t pro Einsatz 200.00 Einsatzfahrzeug 3,5 t bis 10 t pro Einsatz 140.00 Einsatzfahrzeug bis 3,5 t Gewicht pro Einsatz 80.00 Personenwagen pro km 0.80 Einsatz ADL/HR für technische Hilfeleistung pro Einsatz 400.00 Einsatz ADL/HR zu Gunsten RD 144 (pauschal inkl. Personal) pro Einsatz 900.00 Lösch- und Rettungsboot pro Einsatz 400.00 3. Gerätschaften Fr. Hochleistungslüfter pro Einsatz 80.00 Aggregate, Pumpen, Wassersauger pro Einsatz 80.00 Motorspritzen pro Einsatz 120.00 Sprungretter/Sprungpolster pro Einsatz 275.00 Rettungswinde/Tiefenrettungsgerät/Seilzug pro Einsatz 120.00 Technisches Rettungsgerät (Einzelgeräte) pro Einsatz 330.00 Technische Rettungsgeräte (maximal mehrere Geräte) pro Einsatz 650.00 Handfeuerlöscher Schaumlöscher/Pulverlöscher/CO2-Löscher Stück nach Aufwand Drittfirma ABC-Einsatz durch Ortsfeuerwehr Schnellsperren/Gittersperren/Bachsperren pro m 10.00 Saugkissen pro 2.5 m 70.00 Ölbinder Strasse oder Wasser Sack 50.00 Verbrauchsmaterial wie Absperrmaterial usw. Abgeltung der Unkosten für die Beschaffung, Lagerung und Kontrolle nach Aufwand zusätzlich 20 % 4. Dienstleistungen Fr. Luzerner Theater LT Brandsicherheitswache im Luzerner Theater pro Person u. Vorstellung 75.50 Kontrollrunden Theaterinfrastruktur pro Stunde 80.00 Jährliche Pauschabgeltung der administrativen Kosten 5‘000.00 Seite 5/6 Räumlichkeiten Saalmieten in der Feuerwache Kleinmatt Saal A, B u. C pro Tag u. Saal 300.00 Benützung Küche inkl. Mobiliar pauschal 100.00 Reinigung und Retablierung der Räume durch Hauswart pro Stunde 80.00 Miete Handfeuerlöscher, Löschdecken Luftschaum LS 12, Pulverlöscher 12 kg/6 kg oder CO2-Löscher 5 Tage/Stück Mindestansatz 40.00 Füllung während der Mietdauer benutzter Handfeuerlöscher/Kontrolle und Ersatz bei abgerissener Plombe nach Aufwand Drittfirma Löschdecken 5 Tage/Stück Mindestansatz 15.00 Feuerpolizei / vorsorglicher Brandschutz Arbeiten im Bereich Feuerpolizei durch Brandschutzfachmann, die nach Zeitaufwand verrechnet werden (Feuerpolizeiliche Kontrollen, Bewilligungen, Abnahmen) pro Stunde 140.00 Feuerpolizeiliche Kontrolle in bestehenden Gebäuden keine Verrechnung Schriftliche Stellungnahmen nach Nachkontrolle pro Schreiben Minimalgebühr 50.00 Schlüsselrohre Allgemeine Aufwendungen für den Bereich Schlüsselrohre, Vertragsausfertigung, Erfassung im geographischen Informationssystem (GIS), Montage Zylinder, Installationsbegleitung Minimalgebühr 150.00 Kontrolle und Wartung Schlüsselrohr, Prüfen Schlüssel, Schlüsselzylindermiete pro Jahr 50.00 Lieferung und Montage Schlüsselrohre durch Dritte Seite 6/6 Brandschutzschulungen Modul klein pauschal 450.00 Modul gross (mit Brandsimulationsanlage) pauschal 650.00 Evakuationsübungen Begleitung durch Feuerpolizei, inklusive schriftlichem Übungsprotokoll pauschal 330.00 Einsatz weiterer Kaderleute (Beobachter) pro Stunde 80.00
Propose a change