Verordnung zum Reglement über Solidaritätsbeiträge
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 8
Verfahren und Voraussetzungen 1 Programmbeiträge werden mit einem Einladungsverfahren vergeben. Die Ausschreibung findet mindestens einmal pro Kalenderjahr statt. 2 Eingereichte Gesuche für Projektbeiträge werden ein- bis dreimal pro Jahr beurteilt. 3 Eingabeberechtigt sind NGOs, die im Bereich der internationalen Zusammenarbeit tätig sind. 4 Für Programm- oder Projektbeiträge werden die folgenden Kriterien zugezogen: a. Fokus auf die ärmsten Länder (Least Developed Countries [LDC]); b. Wirkungskriterien (Evidenz der Wirkung, Kosteneffektivität, Qualität der Projektziele, Qualität der Evaluation, etablierte NGOs); c. Formale Kriterien (Länge, Art; Vollständigkeit); d. In der Regel werden Eingaben von NGOs mit Hauptsitz in Luzern bevorzugt berücksichtigt. 5 Eingabeberechtigt für Programmbeiträge ist jede NGO, die auf der Liste «Kernbeitragsempfänger» in der Kategorie 1 (grosse Schweizer NGOs) und in der Kategorie 4 (Schweizer NGO-Allianzen) der DEZA gelistet ist. 6 Eingabeberechtigt für Projektbeiträge sind NGOs, die folgende Voraussetzungen erfüllen: a. Hauptsitz in der Zentralschweiz (Kantone Luzern, Zug, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Uri); b. Eintrag im Handelsregister; c. Tätigkeit, die politisch und konfessionell neutral ist; d. Zewo-zertifiziert. 7 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge.
Art. 8
Verfahren und Voraussetzungen 1 Programmbeiträge werden mit einem Einladungsverfahren vergeben. Die Ausschreibung findet mindestens einmal pro Kalenderjahr statt. 2 Eingereichte Gesuche für Projektbeiträge werden ein- bis dreimal pro Jahr beurteilt. 3 Eingabeberechtigt sind NGOs, die im Bereich der internationalen Zusammenarbeit tätig sind. 4 Für Programm- oder Projektbeiträge werden die folgenden Kriterien zugezogen: a. Fokus auf die ärmsten Länder (Least Developed Countries [LDC]); b. Wirkungskriterien (Evidenz der Wirkung, Kosteneffektivität, Qualität der Projektziele, Qualität der Evaluation, etablierte NGOs); c. Formale Kriterien (Länge, Art; Vollständigkeit); d. In der Regel werden Eingaben von NGOs mit Hauptsitz in Luzern bevorzugt berücksichtigt. 5 Eingabeberechtigt für Programmbeiträge ist jede NGO, die auf der Liste «Kernbeitragsempfänger» in der Kategorie 1 (grosse Schweizer NGOs) und in der Kategorie 4 (Schweizer NGO-Allianzen) der DEZA gelistet ist. 6 Eingabeberechtigt für Projektbeiträge sind NGOs, die folgende Voraussetzungen erfüllen: a. Hauptsitz in der Zentralschweiz (Kantone Luzern, Zug, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Uri); b. Eintrag im Handelsregister; c. Tätigkeit, die politisch und konfessionell neutral ist; d. Zewo-zertifiziert. 7 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.