Propose a change

Verordnung über den Datenschutz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 15 Meldung von Verletzungen der Datensicherheit

1 Die Meldung einer Verletzung der Datensicherheit an den EDÖB muss folgende Angaben enthalten: a. die Art der Verletzung; b. soweit möglich den Zeitpunkt und die Dauer; c. soweit möglich die Kategorien und die ungefähre Anzahl der betroffenen Personendaten; d. soweit möglich die Kategorien und die ungefähre Anzahl der betroffenen Personen; e. die Folgen, einschliesslich der allfälligen Risiken, für die betroffenen Personen; f. welche Massnahmen getroffen wurden oder vorgesehen sind, um den Mangel zu beheben und die Folgen, einschliesslich der allfälligen Risiken, zu mindern; g. den Namen und die Kontaktdaten einer Ansprechperson. 2 Ist es dem Verantwortlichen nicht möglich, alle Angaben gleichzeitig zu melden, so liefert er die fehlenden Angaben so rasch als möglich nach. 3 Ist der Verantwortliche verpflichtet, die betroffene Person zu informieren, so teilt er ihr in einfacher und verständlicher Sprache mindestens die Angaben nach Absatz 1 Buchstaben a und e–g mit. 4 Der Verantwortliche muss die Verletzungen dokumentieren. Die Dokumentation muss die mit den Vorfällen zusammenhängenden Tatsachen, deren Auswirkungen und die ergriffenen Massnahmen enthalten. Sie ist ab dem Zeitpunkt der Meldung nach Absatz 1 mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Your change, as a redline

Art. 15 Meldung von Verletzungen der Datensicherheit

1 Die Meldung einer Verletzung der Datensicherheit an den EDÖB muss folgende Angaben enthalten: a. die Art der Verletzung; b. soweit möglich den Zeitpunkt und die Dauer; c. soweit möglich die Kategorien und die ungefähre Anzahl der betroffenen Personendaten; d. soweit möglich die Kategorien und die ungefähre Anzahl der betroffenen Personen; e. die Folgen, einschliesslich der allfälligen Risiken, für die betroffenen Personen; f. welche Massnahmen getroffen wurden oder vorgesehen sind, um den Mangel zu beheben und die Folgen, einschliesslich der allfälligen Risiken, zu mindern; g. den Namen und die Kontaktdaten einer Ansprechperson. 2 Ist es dem Verantwortlichen nicht möglich, alle Angaben gleichzeitig zu melden, so liefert er die fehlenden Angaben so rasch als möglich nach. 3 Ist der Verantwortliche verpflichtet, die betroffene Person zu informieren, so teilt er ihr in einfacher und verständlicher Sprache mindestens die Angaben nach Absatz 1 Buchstaben a und e–g mit. 4 Der Verantwortliche muss die Verletzungen dokumentieren. Die Dokumentation muss die mit den Vorfällen zusammenhängenden Tatsachen, deren Auswirkungen und die ergriffenen Massnahmen enthalten. Sie ist ab dem Zeitpunkt der Meldung nach Absatz 1 mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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