Verfassung des Kantons St. Gallen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2
Die Grundrechte sind nach Massgabe der Bundesverfassung gewährleistet, namentlich: a. Achtung und Schutz der Menschenwürde; b. Rechtsgleichheit, Schutz vor jeder Diskriminierung sowie Gleichstellung von Frau und Mann; c. Schutz vor Willkür sowie Wahrung von Treu und Glauben; d. Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit; e. Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf Schutz und Förderung; f. Recht auf Hilfe in Notlagen; g. Schutz der Privatsphäre, einschliesslich Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten; h. Recht auf Ehe und Familie; i. Glaubens- und Gewissensfreiheit; j. Meinungs- und Informationsfreiheit; k. Medienfreiheit; l. Sprachenfreiheit; m. Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht; n. Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung; o. Kunstfreiheit; p. Versammlungsfreiheit; q. Vereinigungsfreiheit; r. Niederlassungsfreiheit für Schweizerinnen und Schweizer; s. Schutz von Schweizerinnen und Schweizern vor Ausweisung, Auslieferung sowie Ausschaffung; t. Eigentumsgarantie; u. Wirtschaftsfreiheit; v. Koalitionsfreiheit der Sozialpartner und ihrer Organisationen; w. Petitionsrecht; x. freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe in Ausübung der politischen Rechte.
Art. 2
Die Grundrechte sind nach Massgabe der Bundesverfassung gewährleistet, namentlich: a. Achtung und Schutz der Menschenwürde; b. Rechtsgleichheit, Schutz vor jeder Diskriminierung sowie Gleichstellung von Frau und Mann; c. Schutz vor Willkür sowie Wahrung von Treu und Glauben; d. Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit; e. Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf Schutz und Förderung; f. Recht auf Hilfe in Notlagen; g. Schutz der Privatsphäre, einschliesslich Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten; h. Recht auf Ehe und Familie; i. Glaubens- und Gewissensfreiheit; j. Meinungs- und Informationsfreiheit; k. Medienfreiheit; l. Sprachenfreiheit; m. Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht; n. Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung; o. Kunstfreiheit; p. Versammlungsfreiheit; q. Vereinigungsfreiheit; r. Niederlassungsfreiheit für Schweizerinnen und Schweizer; s. Schutz von Schweizerinnen und Schweizern vor Ausweisung, Auslieferung sowie Ausschaffung; t. Eigentumsgarantie; u. Wirtschaftsfreiheit; v. Koalitionsfreiheit der Sozialpartner und ihrer Organisationen; w. Petitionsrecht; x. freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe in Ausübung der politischen Rechte.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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