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Richtlinien für die Festlegung von Ersatzabgaben für private Fahrzeugabstellplätze Stadtratsbeschluss

Zürich (city) · 741.501 · decree

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Contents: 9 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2 übriges Gebiet 25 000 25 000 22 500 17 500
  3. Art. 3 übriges Gebiet 10 000 10 000 9 000 7 000
  4. Art. 4 Fabrikation/Lager
  5. Art. 5
  6. Art. 6
  7. Art. 7
  8. Art. 8
  9. Art. 9

9 provisions

Art. 1

Die Ersatzabgaben für unterirdische Parkplätze werden wie folgt festgelegt: Gebiet Wohnen Dienstleistung Verkauf Gastronomie Fabrikation Lager Gebiet A 40 000 40 000 33 500 27 500 Gebiet B 38 000 38 000 32 500 26 000 Gebiet C 33 000 33 000 29 000 24 000 Gebiet D 28 500 28 500 25 500 20 000

Art. 2 übriges Gebiet 25 000 25 000 22 500 17 500

Die Ersatzabgaben für oberirdische Parkplätze werden wie folgt festgelegt: Gebiet Wohnen Dienstleistung Verkauf Gastronomie Fabrikation Lager Gebiet A 15 000 15 000 12 500 10 500 Gebiet B 14 500 14 500 12 000 10 000 Gebiet C 12 500 12 500 11 000 9 000 Gebiet D 11 500 11 500 10 000 8 000

Art. 3 übriges Gebiet 10 000 10 000 9 000 7 000

Bei speziellen Nutzungen im Sinne von Art. 4 Abs. 2 PPV oder der dazu von der Baubehörde festgelegten Richtwerte bemisst sich die Ersatzabgabe nach den folgenden vergleichbaren Nutzungen: 1 AS 741.500 2 Begründung siehe STRB Nr. 396 vom 15. Mai 2019. Ersatzabgaben a. Unterirdische Parkplätze b. Oberirdische Parkplätze c. Spezielle Nutzungen 2Richtlinien für die Festlegung von Ersatzabgaben für private Fahrzeugabstellplätze741.501 Bezeichnung Nutzung Vergleichbare Nutzung für Ersatzabgabe a. Hotel, Garni Hotelteil Restaurantteil Wohnen Verkauf/Gastronomie Mehrbettherberge alle Verkauf/Gastronomie b. Theater, Konzert, Kino, Gemeinschaftszentrum, Spielsalon/Casino, Clubraum/Disco alle Verkauf/Gastronomie Museum, Ausstellung, Galerie, Bordell alle Dienstleistung c. Sport-/Freizeitanlage Sport-/Freizeitteil Restaurantteil Fabrikation/Lager Verkauf/Gastronomie d. Kultusanlagen alle Fabrikation/Lager e. Aus-/Weiterbildung alle Verkauf/Gastronomie f. Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen Spital, Klinik Alters-/Pflegeheim Dienstleistung Wohnen g. Spezielle Wohnnutzungen alle Wohnen h. Weitere Spezialnutzungen Fabrikations-/ Lagerräume Autohandel/ Tankstellen-Shop Hafenanlage, Autowerkstatt Fabrikation/Lager Verkauf/Gastronomie

Art. 4 Fabrikation/Lager

Die Ersatzabgaben sind gemäss den Nutzweisen nach Art. 4 Abs. 1 PPV unterteilt. Zusätzlich werden Angaben zur Nutzweise Fabrikation/Lager gemacht. Bei Mischbauten ist jeweils auf die im Bewilligungsverfahren festgelegte Anzahl Abstellplätze je Nutzung abzustellen.

Art. 5

Für die Festsetzung einer Kaution für die Ersatzabgabe können die vorstehenden Tabellen verwendet werden.

Art. 6

Für fehlende Pflichtparkplätze für Bewohnerinnen und Bewohner sowie für Mitarbeitende gilt der Ansatz für unterirdische Parkplätze. Für fehlende Pflichtparkplätze für Besucherinnen und Besucher sowie Kundschaft gilt der Ansatz für offene Parkplätze.

Art. 7

Die Wertetabellen sollen etwa alle zehn Jahre überprüft und aktualisiert werden.

Art. 8

Die Richtlinien über die Bemessung der Ersatzabgaben zu der Verordnung über private Fahrzeugabstellplätze vom 2. Juli 2014 werden aufgehoben.

Art. 9

Diese Richtlinien treten am 1. Juli 2019 in Kraft. Nutzungsabhängigkeit Kaution Anwendung Ansätze Überprüfung und Aktualisierung Aufhebung bisherigen Rechts Inkrafttreten

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