Propose a change

Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 144 Freibord

1 Der Freibord der Güterschiffe richtet sich nach dem Fahrgebiet, in dem sie verkehren. Der Genfer-, Neuenburger- und Bodensee sind Fahrgebiete der Zone 2, alle übrigen Gewässer Fahrgebiete der Zone 3 (Einstufung gemäss Empfehlung der Europäischen Wirtschaftskommission). 2 Der Freibord, gemessen von der Tiefladewasserlinie bis zum tiefsten Punkt der Oberkante Schale, beträgt: a. bei Schiffen mit festem, durchgehendem Deck ohne Decksprung und ohne Aufbauten:– 30 cm für Zone 2 – 15 cm für Zone 3 b. bei offenen Schiffen:– 100 cm für Zone 2 – 50 cm für Zone 3 3 Bei Schiffen mit Decksprung oder mit Aufbauten kann der Freibord nach Absatz 2 Buchstabe a reduziert werden, jedoch höchstens auf: – 10 cm für Zone 2 – 5 cm für Zone 3 Die Berechnung des Freibordes erfolgt in diesem Fall nach Anhang 14. 4 Aufbauten dürfen in der Freibordrechnung nach Absatz 3 nur berücksichtigt werden, wenn: a. ihre mittlere Breite mindestens 60 Prozent der Schiffsbreite auf halber Länge des betreffenden Aufbaues beträgt; b. sie bis zur Höhe des Sicherheitsabstandes wasserdicht sind. 5 Der Freibord der schwimmenden Geräte beträgt: a. 90 cm für Zone 2; b. 45 cm für Zone 3. 6 Der Freibord kann angemessen verringert werden, wenn durch eine Stabilitätsberechnung nachgewiesen wird, dass bei ungünstigster Beladung des schwimmenden Gerätes und bei Ansatz der krängenden Momente nach Absatz 7 der kleinste Restfreibord im gekrängten Zustand 20 cm nicht unterschreitet. Die Stabilitätsberechnung muss auf den Ergebnissen eines Krängungsversuches mit dem vollständig ausgerüsteten, betriebsbereiten schwimmenden Gerät basieren. Der Einfluss allfälliger freier Flüssigkeitsoberflächen ist zu berücksichtigen. 7 Für die krängenden Momente sind mindestens folgende Lastannahmen gleichzeitig zu treffen: a. seitlicher Winddruck von 0,25 kN/m2 ; b. einseitige Lastverschiebung entsprechend den zu erwartenden Belastungen im praktischen Betrieb; c. sonstige äussere Belastungen (z. B. Zentrifugalkräfte, Queranströmung, Seilzugkräfte etc.). 8 Sofern die örtlichen Einsatzverhältnisse höhere Winddrücke erwarten lassen, kann die zuständige Behörde entsprechende Zuschläge vorschreiben. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 11. Sept. 1991, in Kraft seit 1. Jan. 1992 (AS 1992 219). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 11. Sept. 1991, in Kraft seit 1. Jan. 1992 (AS 1992 219). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 14. Okt. 2015, in Kraft seit 15. Febr. 2016 (AS 2015 4351). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 11. Sept. 1991, in Kraft seit 1. Jan. 1992 (AS 1992 219). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 8. April 1998, in Kraft seit 15. Mai 1998 (AS 1998 1476). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 8. April 1998, in Kraft seit 15. Mai 1998 (AS 1998 1476). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 8. April 1998, in Kraft seit 15. Mai 1998 (AS 1998 1476).

Your change, as a redline

Art. 144 Freibord

1 Der Freibord der Güterschiffe richtet sich nach dem Fahrgebiet, in dem sie verkehren. Der Genfer-, Neuenburger- und Bodensee sind Fahrgebiete der Zone 2, alle übrigen Gewässer Fahrgebiete der Zone 3 (Einstufung gemäss Empfehlung der Europäischen Wirtschaftskommission). 2 Der Freibord, gemessen von der Tiefladewasserlinie bis zum tiefsten Punkt der Oberkante Schale, beträgt: a. bei Schiffen mit festem, durchgehendem Deck ohne Decksprung und ohne Aufbauten:– 30 cm für Zone 2 – 15 cm für Zone 3 b. bei offenen Schiffen:– 100 cm für Zone 2 – 50 cm für Zone 3 3 Bei Schiffen mit Decksprung oder mit Aufbauten kann der Freibord nach Absatz 2 Buchstabe a reduziert werden, jedoch höchstens auf: – 10 cm für Zone 2 – 5 cm für Zone 3 Die Berechnung des Freibordes erfolgt in diesem Fall nach Anhang 14. 4 Aufbauten dürfen in der Freibordrechnung nach Absatz 3 nur berücksichtigt werden, wenn: a. ihre mittlere Breite mindestens 60 Prozent der Schiffsbreite auf halber Länge des betreffenden Aufbaues beträgt; b. sie bis zur Höhe des Sicherheitsabstandes wasserdicht sind. 5 Der Freibord der schwimmenden Geräte beträgt: a. 90 cm für Zone 2; b. 45 cm für Zone 3. 6 Der Freibord kann angemessen verringert werden, wenn durch eine Stabilitätsberechnung nachgewiesen wird, dass bei ungünstigster Beladung des schwimmenden Gerätes und bei Ansatz der krängenden Momente nach Absatz 7 der kleinste Restfreibord im gekrängten Zustand 20 cm nicht unterschreitet. Die Stabilitätsberechnung muss auf den Ergebnissen eines Krängungsversuches mit dem vollständig ausgerüsteten, betriebsbereiten schwimmenden Gerät basieren. Der Einfluss allfälliger freier Flüssigkeitsoberflächen ist zu berücksichtigen. 7 Für die krängenden Momente sind mindestens folgende Lastannahmen gleichzeitig zu treffen: a. seitlicher Winddruck von 0,25 kN/m2 ; b. einseitige Lastverschiebung entsprechend den zu erwartenden Belastungen im praktischen Betrieb; c. sonstige äussere Belastungen (z. B. Zentrifugalkräfte, Queranströmung, Seilzugkräfte etc.). 8 Sofern die örtlichen Einsatzverhältnisse höhere Winddrücke erwarten lassen, kann die zuständige Behörde entsprechende Zuschläge vorschreiben. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 11. Sept. 1991, in Kraft seit 1. Jan. 1992 (AS 1992 219). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 11. Sept. 1991, in Kraft seit 1. Jan. 1992 (AS 1992 219). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 14. Okt. 2015, in Kraft seit 15. Febr. 2016 (AS 2015 4351). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 11. Sept. 1991, in Kraft seit 1. Jan. 1992 (AS 1992 219). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 8. April 1998, in Kraft seit 15. Mai 1998 (AS 1998 1476). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 8. April 1998, in Kraft seit 15. Mai 1998 (AS 1998 1476). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 8. April 1998, in Kraft seit 15. Mai 1998 (AS 1998 1476).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it