Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern
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Change 1
As published
Art. 147 Lenzanlagen
1 Jede wasserdichte Abteilung eines Güterschiffes oder eines schwimmenden Gerätes muss lenzbar sein. Dies gilt nicht für wasserdichte Abteilungen, die gewöhnlich luftdicht geschlossen sind.
2 Es müssen zwei unabhängige selbstansaugende Lenzpumpen vorhanden sein, die nicht in demselben Raum aufgestellt sein dürfen und von denen mindestens eine durch einen Verbrennungsmotor angetrieben werden muss.
3 Jede Lenzpumpe muss für jede wasserdichte Abteilung verwendbar sein.
4 Die Mindestfördermenge Q der Lenzpumpe ist nach folgender Formel zu berechnen:
d ist der Innendurchmesser der Lenzleitung. Er ist nach folgender Formel zu berechnen:
hierin bedeuten:
L die grösste Länge des Schiffes oder des schwimmenden Gerätes ohne Anhänge in m
B die Breite des Schiffes oder des schwimmenden Gerätes auf Spant in m
H die kleinste Seitenhöhe des Schiffes oder des schwimmenden Gerätes in m
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 9. März 2001, in Kraft seit 1. Mai 2001 (AS 2001 1089).
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Art. 147 Lenzanlagen
1 Jede wasserdichte Abteilung eines Güterschiffes oder eines schwimmenden Gerätes muss lenzbar sein. Dies gilt nicht für wasserdichte Abteilungen, die gewöhnlich luftdicht geschlossen sind.
2 Es müssen zwei unabhängige selbstansaugende Lenzpumpen vorhanden sein, die nicht in demselben Raum aufgestellt sein dürfen und von denen mindestens eine durch einen Verbrennungsmotor angetrieben werden muss.
3 Jede Lenzpumpe muss für jede wasserdichte Abteilung verwendbar sein.
4 Die Mindestfördermenge Q der Lenzpumpe ist nach folgender Formel zu berechnen:
d ist der Innendurchmesser der Lenzleitung. Er ist nach folgender Formel zu berechnen:
hierin bedeuten:
L die grösste Länge des Schiffes oder des schwimmenden Gerätes ohne Anhänge in m
B die Breite des Schiffes oder des schwimmenden Gerätes auf Spant in m
H die kleinste Seitenhöhe des Schiffes oder des schwimmenden Gerätes in m
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 9. März 2001, in Kraft seit 1. Mai 2001 (AS 2001 1089).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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