Reglement über die Benützung von Sportanlagen und Schulräumen in der Stadt Luzern
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 8
Nutzungsbestätigung und Pauschalen für Aussensportanlagen 1 Die Nutzungsbestätigung wird erteilt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. Seite 4/7 2 In dringenden Fällen oder aus betrieblichen Gründen kann die Bestätigung vorübergehend entschädigungslos unterbrochen oder aufgehoben werden. Die Nutzergruppen werden rechtzeitig informiert. Es wird nach Möglichkeit eine Ersatzanlage zugewiesen, wobei ein diesbezüglicher Anspruch nicht besteht. 3 Die Nutzergruppen haben wesentliche vom Gesuch und der Nutzungsbestätigung abweichende Änderungen umgehend der zuständigen städtischen Stelle mitzuteilen. 4 Die Übertragung einer Nutzungsbestätigung auf einen Dritten ist – ohne Zustimmung der zuständigen Stelle – nicht erlaubt. 5 Die zuständige städtische Stelle kann mit Nutzergruppen, die – ihren Sitz in der Stadt Luzern haben, – eine ihr zugewiesene Aussenanlage („Heimrecht“) dauerhaft und überwiegend, aber nicht ausschliesslich alleine belegen und – am Meisterschaftsbetrieb eines Sportverbands teilnehmen, anstelle einer Nutzungsbestätigung eine Pauschale mit entsprechender pauschaler Nutzungsgebühr vereinbaren. 6 Bei Grossanlässen von überregionaler und nationaler Bedeutung legt die zuständige städtische Stelle die abzuschliessende pauschale Nutzungsbestätigung nach Ermessen fest.
Art. 8
Nutzungsbestätigung und Pauschalen für Aussensportanlagen 1 Die Nutzungsbestätigung wird erteilt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. Seite 4/7 2 In dringenden Fällen oder aus betrieblichen Gründen kann die Bestätigung vorübergehend entschädigungslos unterbrochen oder aufgehoben werden. Die Nutzergruppen werden rechtzeitig informiert. Es wird nach Möglichkeit eine Ersatzanlage zugewiesen, wobei ein diesbezüglicher Anspruch nicht besteht. 3 Die Nutzergruppen haben wesentliche vom Gesuch und der Nutzungsbestätigung abweichende Änderungen umgehend der zuständigen städtischen Stelle mitzuteilen. 4 Die Übertragung einer Nutzungsbestätigung auf einen Dritten ist – ohne Zustimmung der zuständigen Stelle – nicht erlaubt. 5 Die zuständige städtische Stelle kann mit Nutzergruppen, die – ihren Sitz in der Stadt Luzern haben, – eine ihr zugewiesene Aussenanlage („Heimrecht“) dauerhaft und überwiegend, aber nicht ausschliesslich alleine belegen und – am Meisterschaftsbetrieb eines Sportverbands teilnehmen, anstelle einer Nutzungsbestätigung eine Pauschale mit entsprechender pauschaler Nutzungsgebühr vereinbaren. 6 Bei Grossanlässen von überregionaler und nationaler Bedeutung legt die zuständige städtische Stelle die abzuschliessende pauschale Nutzungsbestätigung nach Ermessen fest.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.