Reglement über die Benützung von Sportanlagen und Schulräumen in der Stadt Luzern
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 9 IV. Gebühren
Nutzungsgebühren 1 Für die Nutzung der Anlagen wird eine Nutzungsgebühr erhoben, die vom Stadtrat festgelegt wird. Sie bildet sich aus der Zuteilung zu einer Nutzergruppe (Tarifklassen) und der benutzten Infrastruktur (Tarifstufen), unter Berücksichtigung der Vollkosten (Betriebskosten und Annuitätskosten) der Anlagen sowie allfälliger Ermässigungen. 2 Bei allen Veranstaltungen von mehr als einem Tag (inkl. Auf- und Abbauarbeiten), bei regelmässigen umfangreichen Nutzungen und/oder Nutzungen verschiedener Infrastrukturen kann – unter Berücksichtigung der effektiven Nutzungsumstände und Nutzungsintensitäten – eine Pauschalgebühr festlegt werden. 3 Nutzergruppen, welche die Anlagen – über die ordentliche Nutzung hinaus – unrechtmässig nutzen, ausserordentlich verschmutzen und/oder durch die Nutzung nicht vorhersehbare ausserordentliche Aufwendungen verursachen, haben neben der Nutzungsgebühr den zusätzlichen Aufwand zu Seite 5/7 entrichten. Ein voraussehbarer Zusatzaufwand ist mit der zuständigen städtischen Stelle zu regeln und geht zulasten der Nutzergruppe. 4 Die Gebühren und allfällige zusätzliche Kosten sind auch bei Nichtbenützung der Anlage geschuldet, falls keine Ersatzbelegung stattfindet oder die Annullation zur Unzeit erfolgt.
Art. 9 IV. Gebühren
Nutzungsgebühren 1 Für die Nutzung der Anlagen wird eine Nutzungsgebühr erhoben, die vom Stadtrat festgelegt wird. Sie bildet sich aus der Zuteilung zu einer Nutzergruppe (Tarifklassen) und der benutzten Infrastruktur (Tarifstufen), unter Berücksichtigung der Vollkosten (Betriebskosten und Annuitätskosten) der Anlagen sowie allfälliger Ermässigungen. 2 Bei allen Veranstaltungen von mehr als einem Tag (inkl. Auf- und Abbauarbeiten), bei regelmässigen umfangreichen Nutzungen und/oder Nutzungen verschiedener Infrastrukturen kann – unter Berücksichtigung der effektiven Nutzungsumstände und Nutzungsintensitäten – eine Pauschalgebühr festlegt werden. 3 Nutzergruppen, welche die Anlagen – über die ordentliche Nutzung hinaus – unrechtmässig nutzen, ausserordentlich verschmutzen und/oder durch die Nutzung nicht vorhersehbare ausserordentliche Aufwendungen verursachen, haben neben der Nutzungsgebühr den zusätzlichen Aufwand zu Seite 5/7 entrichten. Ein voraussehbarer Zusatzaufwand ist mit der zuständigen städtischen Stelle zu regeln und geht zulasten der Nutzergruppe. 4 Die Gebühren und allfällige zusätzliche Kosten sind auch bei Nichtbenützung der Anlage geschuldet, falls keine Ersatzbelegung stattfindet oder die Annullation zur Unzeit erfolgt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.