Propose a change

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund*

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 26 Ordnungsverstoß

(1) Anwärterinnen und Anwärtern, die bei der mündlichen Abschlussprüfung täuschen, eine Täuschung versuchen, an einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch mitwirken oder sonst gegen die Ordnung verstoßen, soll im Regelfall die vorläufige Fortsetzung der Prüfung gestattet werden. Bei einem erheblichen Verstoß können die Anwärterinnen und Anwärter von der weiteren Teilnahme an der mündlichen Abschlussprüfung ausgeschlossen werden. (2) Über das Vorliegen und die Folgen einer Täuschung, eines Täuschungsversuchs, eines Mitwirkens an einer Täuschung oder an einem Täuschungsversuch oder eines sonstigen Ordnungsverstoßes bei der mündlichen Abschlussprüfung oder einem Teil der mündlichen Abschlussprüfung entscheidet die Prüfungskommission, die für die jeweilige Prüfung zuständig ist. Die Prüfungskommission kann abhängig von der Schwere des Verstoßes 1. die Wiederholung der Prüfung oder des Prüfungsteils anordnen, 2. die Prüfung oder den Prüfungsteil mit null Rangpunkten bewerten oder 3. die Prüfung für endgültig nicht bestanden erklären. (3) Wird eine Täuschung erst nach Abschluss der Laufbahnprüfung festgestellt, kann das Informationstechnikzentrum Bund die Laufbahnprüfung innerhalb von fünf Jahren nach dem Tag der mündlichen Abschlussprüfung für nicht bestanden erklären. (4) Die betroffenen Anwärterinnen und Anwärter sind vor den Entscheidungen nach den Absätzen 2 und 3 anzuhören.

Your change, as a redline

§ 26 Ordnungsverstoß

(1) Anwärterinnen und Anwärtern, die bei der mündlichen Abschlussprüfung täuschen, eine Täuschung versuchen, an einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch mitwirken oder sonst gegen die Ordnung verstoßen, soll im Regelfall die vorläufige Fortsetzung der Prüfung gestattet werden. Bei einem erheblichen Verstoß können die Anwärterinnen und Anwärter von der weiteren Teilnahme an der mündlichen Abschlussprüfung ausgeschlossen werden. (2) Über das Vorliegen und die Folgen einer Täuschung, eines Täuschungsversuchs, eines Mitwirkens an einer Täuschung oder an einem Täuschungsversuch oder eines sonstigen Ordnungsverstoßes bei der mündlichen Abschlussprüfung oder einem Teil der mündlichen Abschlussprüfung entscheidet die Prüfungskommission, die für die jeweilige Prüfung zuständig ist. Die Prüfungskommission kann abhängig von der Schwere des Verstoßes 1. die Wiederholung der Prüfung oder des Prüfungsteils anordnen, 2. die Prüfung oder den Prüfungsteil mit null Rangpunkten bewerten oder 3. die Prüfung für endgültig nicht bestanden erklären. (3) Wird eine Täuschung erst nach Abschluss der Laufbahnprüfung festgestellt, kann das Informationstechnikzentrum Bund die Laufbahnprüfung innerhalb von fünf Jahren nach dem Tag der mündlichen Abschlussprüfung für nicht bestanden erklären. (4) Die betroffenen Anwärterinnen und Anwärter sind vor den Entscheidungen nach den Absätzen 2 und 3 anzuhören.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds