Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
§ 10 Verwendung zur Unterstützung anderer Bundesbehörden
(1) Die Bundespolizei unterstützt
1. die Präsidentin oder den Präsidenten des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Hausrechts und der Polizeigewalt im Gebäude des Deutschen Bundestages,
2. das Auswärtige Amt bei der Wahrnehmung von Aufgaben zum Schutz deutscher Auslandsvertretungen,
3. das Bundeskriminalamt bei der Wahrnehmung seiner Schutzaufgaben nach § 6 des Bundeskriminalamtgesetzes,
4. die am Leitstellenverbund beteiligten Behörden und Organisationen des Bundes mit technischen Bereitstellungs- und Serviceleistungen zur Sicherstellung der behördenübergreifenden Kommunikation.
Die Unterstützung durch die Bundespolizei richtet sich nach dem für die unterstützte Stelle geltenden Recht.
(2) Die Entscheidung über die Unterstützung nach Absatz 1 Satz 1 trifft das Bundesministerium des Innern. Die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei unterliegen bei der Wahrnehmung dieser Unterstützungsaufgaben den fachlichen Weisungen der unterstützten Stelle. Übernimmt die Bundespolizei im Rahmen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 3 Aufgaben zur eigenständigen Wahrnehmung, richtet das Bundeskriminalamt seine fachlichen Weisungen an die von der Bundespolizei hierfür benannte Stelle.
(3) Die Verpflichtung zur Amtshilfe bleibt unberührt.
Your change, as a redline
§ 10 Verwendung zur Unterstützung anderer Bundesbehörden
(1) Die Bundespolizei unterstützt
1. die Präsidentin oder den Präsidenten des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Hausrechts und der Polizeigewalt im Gebäude des Deutschen Bundestages,
2. das Auswärtige Amt bei der Wahrnehmung von Aufgaben zum Schutz deutscher Auslandsvertretungen,
3. das Bundeskriminalamt bei der Wahrnehmung seiner Schutzaufgaben nach § 6 des Bundeskriminalamtgesetzes,
4. die am Leitstellenverbund beteiligten Behörden und Organisationen des Bundes mit technischen Bereitstellungs- und Serviceleistungen zur Sicherstellung der behördenübergreifenden Kommunikation.
Die Unterstützung durch die Bundespolizei richtet sich nach dem für die unterstützte Stelle geltenden Recht.
(2) Die Entscheidung über die Unterstützung nach Absatz 1 Satz 1 trifft das Bundesministerium des Innern. Die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei unterliegen bei der Wahrnehmung dieser Unterstützungsaufgaben den fachlichen Weisungen der unterstützten Stelle. Übernimmt die Bundespolizei im Rahmen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 3 Aufgaben zur eigenständigen Wahrnehmung, richtet das Bundeskriminalamt seine fachlichen Weisungen an die von der Bundespolizei hierfür benannte Stelle.
(3) Die Verpflichtung zur Amtshilfe bleibt unberührt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.