Change 1 Article Choose an article § 1 Allgemeines § 2 Grenzschutz § 3 Bahnpolizei § 4 Luftsicherheit § 5 Sicherheitsmaßnahmen an Bord von Luftfahrzeugen § 6 Schutz von Bundesorganen § 7 Aufgaben auf See § 8 Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall § 9 Verwendung im Ausland § 10 Verwendung zur Unterstützung anderer Bundesbehörden § 11 Verwendung zur Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik § 12 Verwendung zur Unterstützung eines Landes § 13 Verfolgung von Straftaten § 14 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten § 15 Allgemeine Befugnisse; Begriffsbestimmungen § 16 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit § 17 Ermessen, Wahl der Mittel § 18 Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen § 19 Verantwortlichkeit für das Verhalten von Tieren oder den Zustand von Sachen § 20 Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme § 21 Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen § 22 Erhebung personenbezogener Daten § 23 Befragung und Auskunftspflicht § 24 Bestandsdatenauskunft § 25 Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten § 26 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen § 27 Erkennungsdienstliche Maßnahmen § 28 Vorladung § 29 Meldeauflagen § 30 Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen § 31 Selbsttätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte § 31a Automatisierte Erkennung von Gefahren § 31b Biometrische Detektion in Echtzeit § 32 Mobile Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte § 33 Anlassbezogene automatische Kennzeichenerfassung § 34 Gesprächsaufzeichnung § 35 Besondere Mittel der Datenerhebung § 36 Einsatz von Vertrauenspersonen und Verdeckten Ermittlern § 37 Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung § 38 Einsatz mobiler Sensorträger für Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs-, Tonaufnahme- und Tonaufzeichnungsgeräte § 39 Abwehr unbemannter Fahrzeugsysteme § 40 Überwachung der Telekommunikation § 41 Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten § 42 Weiterverarbeitung personenbezogener Daten § 43 Zweckbindung, Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung § 44 Daten zu Verurteilten, Beschuldigten und Tatverdächtigen § 45 Personenbezogene Daten zu anderen Personen § 46 Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten zur Aus- und Fortbildung, zur Vorgangsverwaltung oder zur befristeten Dokumentation des polizeilichen Handelns § 47 Kennzeichnung § 48 Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-Trugspuren § 49 Ausschreibung zur Fahndung; Verordnungsermächtigung § 50 Ausschreibung zur grenzpolizeilichen Beobachtung; Verordnungsermächtigung § 51 Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle § 52 Erhebung von Fluggastdaten durch Luftfahrtunternehmen und Übermittlung an die Bundespolizei § 53 Übermittlung personenbezogener Daten im innerstaatlichen Bereich § 54 Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Schengen-assoziierte Staaten § 55 Datenübermittlung und -bereitstellung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Schengen-assoziierte Staaten gemäß der Richtlinie (EU) 2023/977 § 56 Übermittlung personenbezogener Daten im internationalen Bereich § 57 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe § 58 Abgleich personenbezogener Daten § 59 Platzverweisung § 60 Aufenthaltsverbot § 61 Gewahrsam § 62 Richterliche Entscheidung § 63 Behandlung festgehaltener Personen § 64 Bild- und Tonüberwachung von Gewahrsamsräumen § 65 Dauer der Freiheitsentziehung § 66 Durchsuchung und körperliche Untersuchung von Personen; Entnahme von Blutproben § 67 Durchsuchung von Sachen § 68 Betreten und Durchsuchung von Wohnungen § 69 Verfahren bei der Durchsuchung von Wohnungen § 70 Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen § 71 Sicherstellung § 72 Verwahrung § 73 Verwertung § 74 Unbrauchbarmachung, Vernichtung und Einziehung § 75 Beendigung der Sicherstellung, Gebühren und Auslagen § 76 Vertrauenswürdigkeitsprüfung bei Einstellung § 77 Ergänzende Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit § 78 Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen § 79 Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Minderjährigen § 80 Aussonderungsprüffrist und Mitteilung von Löschungsverpflichtungen § 81 Löschung von durch besondere Mittel der Datenerhebung oder vergleichbare Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten § 82 Berichtigung personenbezogener Daten, Einschränkung der Verarbeitung in Akten und Vernichtung von Akten § 83 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten § 84 Protokollierung § 85 Protokollierung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen § 86 Zum Ausgleich verpflichtende Tatbestände § 87 Inhalt, Art und Umfang des Ausgleichs § 88 Ausgleich im Todesfall § 89 Verjährung des Ausgleichsanspruchs § 90 Ausgleichspflichtiger, Ersatzansprüche § 91 Rechtsweg § 92 Bundespolizeibehörden § 93 Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Widerspruchsbehörde; Verordnungsermächtigung § 94 Einsatz von Hubschraubern § 95 Grenzübergangsstellen und Grenzerlaubnis § 96 Unterstützungspflichten § 97 Vollzugsdienst, Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamte § 98 Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten der Länder sowie von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten anderer Bundesbehörden oder anderer Staaten im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei § 99 Amtshandlungen von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei im Zuständigkeitsbereich eines Landes oder Tätigkeiten in anderen Staaten § 100 Amtshandlungen von Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei § 101 Amtshandlungen von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung § 102 Wahrnehmung von Aufgaben durch die Zollverwaltung; Verordnungsermächtigung § 103 Verwaltungsvorschriften § 104 Bußgeldvorschriften § 105 Einschränkung von Grundrechten § 106 Berichtspflichten; Evaluierung § 107 Übergangsvorschrift
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§ 17 Ermessen, Wahl der Mittel
(1) Die Bundespolizei trifft ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen.
(2) Kommen zur Abwehr einer Gefahr mehrere Mittel in Betracht, so genügt es, wenn eines davon bestimmt wird. Dem Betroffenen ist auf Antrag zu gestatten, ein anderes ebenso wirksames Mittel anzuwenden, sofern die Allgemeinheit dadurch nicht stärker beeinträchtigt wird.
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§ 17 Ermessen, Wahl der Mittel
(1) Die Bundespolizei trifft ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen.
(2) Kommen zur Abwehr einer Gefahr mehrere Mittel in Betracht, so genügt es, wenn eines davon bestimmt wird. Dem Betroffenen ist auf Antrag zu gestatten, ein anderes ebenso wirksames Mittel anzuwenden, sofern die Allgemeinheit dadurch nicht stärker beeinträchtigt wird.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.