Propose a change

Gesetz über die Bundespolizei

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 2 Grenzschutz

(1) Der Bundespolizei obliegt der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes (Grenzschutz), sofern nicht ein Land im Einvernehmen mit dem Bund Aufgaben des Grenzschutzes mit eigenen Kräften wahrnimmt. (2) Der Grenzschutz umfasst 1. die polizeiliche Überwachung der Grenzen, 2. die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich a) der Überprüfung der Grenzübertrittsdokumente und der Berechtigung zum Grenzübertritt, b) der Grenzfahndung, c) der Abwehr von Gefahren, 3. im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern und von der seewärtigen Begrenzung an bis zu einer Tiefe von 80 Kilometern die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenze beeinträchtigen. (3) Das Einvernehmen nach Absatz 1 ist schriftlich oder elektronisch zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem beteiligten Land herzustellen. Es ist im Bundesanzeiger bekanntzugeben. Im Rahmen des Einvernehmens ist die Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei und der Polizei des Landes zu regeln. (4) Nimmt die Polizei eines Landes die Aufgaben nach Absatz 1 im Einvernehmen mit dem Bund mit eigenen Kräften wahr, richtet sich die Durchführung der Aufgabe nach dem für die Bundespolizei geltenden Recht.

Your change, as a redline

§ 2 Grenzschutz

(1) Der Bundespolizei obliegt der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes (Grenzschutz), sofern nicht ein Land im Einvernehmen mit dem Bund Aufgaben des Grenzschutzes mit eigenen Kräften wahrnimmt. (2) Der Grenzschutz umfasst 1. die polizeiliche Überwachung der Grenzen, 2. die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich a) der Überprüfung der Grenzübertrittsdokumente und der Berechtigung zum Grenzübertritt, b) der Grenzfahndung, c) der Abwehr von Gefahren, 3. im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern und von der seewärtigen Begrenzung an bis zu einer Tiefe von 80 Kilometern die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenze beeinträchtigen. (3) Das Einvernehmen nach Absatz 1 ist schriftlich oder elektronisch zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem beteiligten Land herzustellen. Es ist im Bundesanzeiger bekanntzugeben. Im Rahmen des Einvernehmens ist die Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei und der Polizei des Landes zu regeln. (4) Nimmt die Polizei eines Landes die Aufgaben nach Absatz 1 im Einvernehmen mit dem Bund mit eigenen Kräften wahr, richtet sich die Durchführung der Aufgabe nach dem für die Bundespolizei geltenden Recht.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds