Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
§ 57 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
(1) Die Datenübermittlung nach den Vorschriften dieses Gesetzes unterbleibt, wenn für die Bundespolizei erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Daten und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen.
(2) Die Datenübermittlung nach den §§ 54 und 55 unterbleibt über die in Absatz 1 genannten Gründe hinaus auch dann,
1. wenn hierdurch wesentliche Sicherheitsinteressen des Bundes oder der Länder beeinträchtigt würden,
2. wenn hierdurch der Erfolg laufender Ermittlungen oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person gefährdet würde,
3. soweit Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes verstoßen würde, oder
4. wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Übermittlung der Daten zu den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union enthaltenen Grundsätzen, insbesondere dadurch, dass durch die Nutzung der übermittelten Daten im Empfängerstaat Verletzungen von elementaren rechtsstaatlichen Grundsätzen oder Menschenrechtsverletzungen drohen, in Widerspruch stünde.
(3) Die Bundespolizei berücksichtigt im Rahmen der Prüfung, ob die Datenübermittlung nach Absatz 2 Nummer 4 zu unterbleiben hat, insbesondere die in § 28 Absatz 3 des Bundeskriminalamtgesetzes genannten Erkenntnisquellen, länderspezifische Quellen sowie sonstige Quellen der Sicherheitsbehörden.
Your change, as a redline
§ 57 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
(1) Die Datenübermittlung nach den Vorschriften dieses Gesetzes unterbleibt, wenn für die Bundespolizei erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Daten und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen.
(2) Die Datenübermittlung nach den §§ 54 und 55 unterbleibt über die in Absatz 1 genannten Gründe hinaus auch dann,
1. wenn hierdurch wesentliche Sicherheitsinteressen des Bundes oder der Länder beeinträchtigt würden,
2. wenn hierdurch der Erfolg laufender Ermittlungen oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person gefährdet würde,
3. soweit Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes verstoßen würde, oder
4. wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Übermittlung der Daten zu den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union enthaltenen Grundsätzen, insbesondere dadurch, dass durch die Nutzung der übermittelten Daten im Empfängerstaat Verletzungen von elementaren rechtsstaatlichen Grundsätzen oder Menschenrechtsverletzungen drohen, in Widerspruch stünde.
(3) Die Bundespolizei berücksichtigt im Rahmen der Prüfung, ob die Datenübermittlung nach Absatz 2 Nummer 4 zu unterbleiben hat, insbesondere die in § 28 Absatz 3 des Bundeskriminalamtgesetzes genannten Erkenntnisquellen, länderspezifische Quellen sowie sonstige Quellen der Sicherheitsbehörden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.