Propose a change

Gesetz über die Bundespolizei

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 65 Dauer der Freiheitsentziehung

(1) Die festgehaltene Person ist zu entlassen, 1. sobald der Grund für die Maßnahme weggefallen ist, 2. wenn die Fortdauer der Freiheitsentziehung durch richterliche Entscheidung für unzulässig erklärt wird, 3. in jedem Falle spätestens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen, wenn nicht vorher die Fortdauer der Freiheitsentziehung durch richterliche Entscheidung angeordnet ist. Die Fortdauer der Freiheitsentziehung kann auf Grund dieses Gesetzes nur in den Fällen des § 61 Absatz 1 Nummer 3 durch richterliche Entscheidung angeordnet werden, wenn eine Straftat nach den §§ 125, 125a des Strafgesetzbuches, eine gemeinschaftlich begangene Nötigung nach § 240 des Strafgesetzbuches oder eine Straftat nach § 13 Absatz 1 von erheblicher Bedeutung begangen worden ist und Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die betroffene Person sich an einer solchen Straftat beteiligt hat oder beteiligen wollte und ohne die Freiheitsentziehung eine Fortsetzung dieser Verhaltensweise zu erwarten ist. In der Entscheidung ist die höchstzulässige Dauer der Freiheitsentziehung zu bestimmen; sie darf nicht mehr als vier Tage betragen. (2) Eine Freiheitsentziehung zum Zweck der Feststellung der Identität darf die Dauer von insgesamt zwölf Stunden nicht überschreiten.

Your change, as a redline

§ 65 Dauer der Freiheitsentziehung

(1) Die festgehaltene Person ist zu entlassen, 1. sobald der Grund für die Maßnahme weggefallen ist, 2. wenn die Fortdauer der Freiheitsentziehung durch richterliche Entscheidung für unzulässig erklärt wird, 3. in jedem Falle spätestens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen, wenn nicht vorher die Fortdauer der Freiheitsentziehung durch richterliche Entscheidung angeordnet ist. Die Fortdauer der Freiheitsentziehung kann auf Grund dieses Gesetzes nur in den Fällen des § 61 Absatz 1 Nummer 3 durch richterliche Entscheidung angeordnet werden, wenn eine Straftat nach den §§ 125, 125a des Strafgesetzbuches, eine gemeinschaftlich begangene Nötigung nach § 240 des Strafgesetzbuches oder eine Straftat nach § 13 Absatz 1 von erheblicher Bedeutung begangen worden ist und Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die betroffene Person sich an einer solchen Straftat beteiligt hat oder beteiligen wollte und ohne die Freiheitsentziehung eine Fortsetzung dieser Verhaltensweise zu erwarten ist. In der Entscheidung ist die höchstzulässige Dauer der Freiheitsentziehung zu bestimmen; sie darf nicht mehr als vier Tage betragen. (2) Eine Freiheitsentziehung zum Zweck der Feststellung der Identität darf die Dauer von insgesamt zwölf Stunden nicht überschreiten.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds