Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
§ 75 Beendigung der Sicherstellung, Gebühren und Auslagen
(1) Sobald die Voraussetzungen für die Sicherstellung weggefallen sind, ist die Sicherstellung zu beenden. Die Beendigung der Sicherstellung ist ausgeschlossen, wenn dadurch erneut die Voraussetzungen für eine Sicherstellung eintreten würden.
(2) Sachen sind an denjenigen herauszugeben, bei dem sie sichergestellt worden sind. Ist die Herausgabe an ihn nicht möglich, können sie an einen anderen herausgegeben werden, der seine Berechtigung glaubhaft macht. Sind sichergestellte Sachen verwertet worden, ist der Erlös herauszugeben. Ist eine berechtigte Person nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln, ist der Erlös nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zu hinterlegen. Der Anspruch auf Herausgabe des Erlöses erlischt ein Jahr nach Ablauf des Jahres, in dem die Sache verwertet worden ist.
(3) Die Beendigung der Sicherstellung kann von der Zahlung der Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. Ist eine Sache verwertet worden, können die Gebühren und Auslagen aus dem Erlös gedeckt werden. § 15 Absatz 3 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes findet keine Anwendung.
(4) § 983 des Bürgerlichen Gesetzbuches bleibt unberührt.
Your change, as a redline
§ 75 Beendigung der Sicherstellung, Gebühren und Auslagen
(1) Sobald die Voraussetzungen für die Sicherstellung weggefallen sind, ist die Sicherstellung zu beenden. Die Beendigung der Sicherstellung ist ausgeschlossen, wenn dadurch erneut die Voraussetzungen für eine Sicherstellung eintreten würden.
(2) Sachen sind an denjenigen herauszugeben, bei dem sie sichergestellt worden sind. Ist die Herausgabe an ihn nicht möglich, können sie an einen anderen herausgegeben werden, der seine Berechtigung glaubhaft macht. Sind sichergestellte Sachen verwertet worden, ist der Erlös herauszugeben. Ist eine berechtigte Person nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln, ist der Erlös nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zu hinterlegen. Der Anspruch auf Herausgabe des Erlöses erlischt ein Jahr nach Ablauf des Jahres, in dem die Sache verwertet worden ist.
(3) Die Beendigung der Sicherstellung kann von der Zahlung der Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. Ist eine Sache verwertet worden, können die Gebühren und Auslagen aus dem Erlös gedeckt werden. § 15 Absatz 3 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes findet keine Anwendung.
(4) § 983 des Bürgerlichen Gesetzbuches bleibt unberührt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.