Propose a change

Gesetz über die Bundespolizei

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 79 Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Minderjährigen

(1) Ist ein Minderjähriger von den in § 78 genannten Maßnahmen betroffen, erfolgt die Benachrichtigung gegenüber dessen Sorgeberechtigten. Über die in § 78 genannten Voraussetzungen hinaus kann von der Benachrichtigung der Sorgeberechtigten abgesehen werden, solange zu besorgen ist, dass die Benachrichtigung zu erheblichen Nachteilen für den Minderjährigen führt. (2) Werden außerhalb des Anwendungsbereichs von § 78 personenbezogene Daten von Minderjährigen, die ohne Kenntnis der Sorgeberechtigten durch die Bundespolizei erhoben worden sind, gespeichert, sind die Sorgeberechtigten zu benachrichtigen, sobald die Aufgabenerfüllung hierdurch nicht mehr gefährdet wird. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Werden der Bundespolizei bei der Speicherung der personenbezogenen Daten Minderjähriger gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, informiert die Bundespolizei unverzüglich den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie im Falle seiner Zuständigkeit den überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und übermittelt die aus ihrer Sicht zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos erforderlichen Daten. (4) Die Bundespolizei informiert den Minderjährigen in Fällen, in denen es auf Grund des Alters und der Reife angemessen ist, zusätzlich in kindgerechter Weise persönlich.

Your change, as a redline

§ 79 Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Minderjährigen

(1) Ist ein Minderjähriger von den in § 78 genannten Maßnahmen betroffen, erfolgt die Benachrichtigung gegenüber dessen Sorgeberechtigten. Über die in § 78 genannten Voraussetzungen hinaus kann von der Benachrichtigung der Sorgeberechtigten abgesehen werden, solange zu besorgen ist, dass die Benachrichtigung zu erheblichen Nachteilen für den Minderjährigen führt. (2) Werden außerhalb des Anwendungsbereichs von § 78 personenbezogene Daten von Minderjährigen, die ohne Kenntnis der Sorgeberechtigten durch die Bundespolizei erhoben worden sind, gespeichert, sind die Sorgeberechtigten zu benachrichtigen, sobald die Aufgabenerfüllung hierdurch nicht mehr gefährdet wird. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Werden der Bundespolizei bei der Speicherung der personenbezogenen Daten Minderjähriger gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, informiert die Bundespolizei unverzüglich den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie im Falle seiner Zuständigkeit den überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und übermittelt die aus ihrer Sicht zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos erforderlichen Daten. (4) Die Bundespolizei informiert den Minderjährigen in Fällen, in denen es auf Grund des Alters und der Reife angemessen ist, zusätzlich in kindgerechter Weise persönlich.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds