Propose a change

Gesetz über die Bundespolizei

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 97 Vollzugsdienst, Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamte

(1) Tätigkeiten des Vollzugsdienstes in der Bundespolizei sind in der Regel Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten zu übertragen. (2) Die Bundespolizei kann geeignete Personen zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben 1. bei der Überwachung der Grenzen und bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs (§ 2 Absatz 2 Nummer 1 und 2), 2. bei der Abwehr von Gefahren auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes (§ 3), 3. zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs (§ 4) oder 4. zum Schutz von Verfassungsorganen des Bundes, Bundesministerien und ihnen gleichgestellten Einrichtungen (§ 6) sowie zur Sicherung von Einrichtungen der Bundespolizei (§ 1 Absatz 3), zu Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten bestellen. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden. (3) Die Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben die Befugnisse von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei. Sie sind jedoch nicht befugt, unmittelbaren Zwang nach den §§ 9 bis 14 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes anzuwenden. (4) Das Bundesministerium des Innern bestimmt die für die Aufsicht über die Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten und ihre Bestellung zuständigen Bundespolizeibehörden.

Your change, as a redline

§ 97 Vollzugsdienst, Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamte

(1) Tätigkeiten des Vollzugsdienstes in der Bundespolizei sind in der Regel Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten zu übertragen. (2) Die Bundespolizei kann geeignete Personen zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben 1. bei der Überwachung der Grenzen und bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs (§ 2 Absatz 2 Nummer 1 und 2), 2. bei der Abwehr von Gefahren auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes (§ 3), 3. zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs (§ 4) oder 4. zum Schutz von Verfassungsorganen des Bundes, Bundesministerien und ihnen gleichgestellten Einrichtungen (§ 6) sowie zur Sicherung von Einrichtungen der Bundespolizei (§ 1 Absatz 3), zu Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten bestellen. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden. (3) Die Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben die Befugnisse von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei. Sie sind jedoch nicht befugt, unmittelbaren Zwang nach den §§ 9 bis 14 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes anzuwenden. (4) Das Bundesministerium des Innern bestimmt die für die Aufsicht über die Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten und ihre Bestellung zuständigen Bundespolizeibehörden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds