Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten auf die Gerichte und Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
I.
Auf Grund von § 126 Absatz 3 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) wird 1. der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs, 2. der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, 3. der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesfinanzhofs, 4. der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundespatentgerichts, 5. der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Justiz, 6. der Präsidentin oder dem Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes, 7. der Generalbundesanwältin oder dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Befugnis übertragen, in beamtenrechtlichen Angelegenheiten über Widersprüche gegen die von ihnen getroffenen Maßnahmen zu entscheiden. Das gilt auch für die Angelegenheiten der aus den Ländern abgeordneten Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (ausgenommen Abordnungen zum Bundespatentgericht), nicht aber für die Angelegenheiten der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Bundesdienst.
I.
Auf Grund von § 126 Absatz 3 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) wird 1. der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs, 2. der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, 3. der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesfinanzhofs, 4. der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundespatentgerichts, 5. der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Justiz, 6. der Präsidentin oder dem Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes, 7. der Generalbundesanwältin oder dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Befugnis übertragen, in beamtenrechtlichen Angelegenheiten über Widersprüche gegen die von ihnen getroffenen Maßnahmen zu entscheiden. Das gilt auch für die Angelegenheiten der aus den Ländern abgeordneten Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (ausgenommen Abordnungen zum Bundespatentgericht), nicht aber für die Angelegenheiten der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Bundesdienst.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.