Außenwirtschaftsverordnung
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Anlage 4 (zu § 66)AUSWIB1 Bestandsmeldungen der Forderungen und Verbindlichkeiten im Außenwirtschaftsverkehr nach den §§ 66 ff. der Außenwirtschaftsverordnung
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 23 - 25) Meldeinhalte Angaben zum Meldepflichtigen Angaben zum Einreicher Kontaktdaten für Rückfragen Meldedatum Liste der Forderungen und Verbindlichkeiten, gegliedert nach: Sitzland des Schuldners/Gläubigers Währung der Forderung/Verbindlichkeit (außer für derivative Finanzinstrumente) Bestandsarten gemäß Bestandsartenverzeichnis Betrag (in Tausend Euro/fremde Währungen sind in Euro umzurechnen) Bestandsartenverzeichnis (AUSWI) zur Außenwirtschaftsverordnung der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz Finanzbeziehungen gegenüber ausländischen Banken (ohne Wertpapiere) • | Forderungen ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr • | Verbindlichkeiten ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr Finanzbeziehungen gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken (ohne Wertpapiere) – gegenüber Unternehmen, die am Meldepflichtigen beteiligt sind • | Forderungen ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr • | Verbindlichkeiten ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr – gegenüber Unternehmen, an denen der Meldepflichtige beteiligt ist • | Forderungen ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr • | Verbindlichkeiten ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr – gegenüber Unternehmen, mit denen der Meldepflichtige über einen gemeinsamen Beteiligten verbunden ist • | Forderungen ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr • | Verbindlichkeiten ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr Finanzbeziehungen gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken (ohne Wertpapiere) • | Forderungen ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr • | Verbindlichkeiten ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr Waren- und Dienstleistungsverkehr gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken – gegenüber Unternehmen, die am Meldepflichtigen beteiligt sind • | Forderungen ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr ○ | aus geleisteten Anzahlungen • | Verbindlichkeiten ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr ○ | aus empfangenen Anzahlungen – gegenüber Unternehmen, an denen der Meldepflichtige beteiligt ist • | Forderungen ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr ○ | aus geleisteten Anzahlungen • | Verbindlichkeiten ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr ○ | aus empfangenen Anzahlungen – gegenüber Unternehmen, mit denen der Meldepflichtige über einen gemeinsamen Beteiligten verbunden ist • | Forderungen ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr ○ | aus geleisteten Anzahlungen • | Verbindlichkeiten ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr ○ | aus empfangenen Anzahlungen Waren- und Dienstleistungsverkehr gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken • | Forderungen ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr ○ | aus geleisteten Anzahlungen • | Verbindlichkeiten ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr ○ | aus empfangenen Anzahlungen Derivative Finanzinstrumente gegenüber Ausländern • | Forderungen ○ | an ausländische Banken ○ | an ausländische verbundene Nichtbanken ○ | an ausländische sonstige Nichtbanken • | Verbindlichkeiten ○ | gegenüber ausländischen Banken ○ | gegenüber ausländischen verbundenen Nichtbanken ○ | gegenüber ausländischen sonstigen Nichtbanken
Anlage 4 (zu § 66)AUSWIB1 Bestandsmeldungen der Forderungen und Verbindlichkeiten im Außenwirtschaftsverkehr nach den §§ 66 ff. der Außenwirtschaftsverordnung
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 23 - 25) Meldeinhalte Angaben zum Meldepflichtigen Angaben zum Einreicher Kontaktdaten für Rückfragen Meldedatum Liste der Forderungen und Verbindlichkeiten, gegliedert nach: Sitzland des Schuldners/Gläubigers Währung der Forderung/Verbindlichkeit (außer für derivative Finanzinstrumente) Bestandsarten gemäß Bestandsartenverzeichnis Betrag (in Tausend Euro/fremde Währungen sind in Euro umzurechnen) Bestandsartenverzeichnis (AUSWI) zur Außenwirtschaftsverordnung der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz Finanzbeziehungen gegenüber ausländischen Banken (ohne Wertpapiere) • | Forderungen ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr • | Verbindlichkeiten ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr Finanzbeziehungen gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken (ohne Wertpapiere) – gegenüber Unternehmen, die am Meldepflichtigen beteiligt sind • | Forderungen ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr • | Verbindlichkeiten ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr – gegenüber Unternehmen, an denen der Meldepflichtige beteiligt ist • | Forderungen ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr • | Verbindlichkeiten ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr – gegenüber Unternehmen, mit denen der Meldepflichtige über einen gemeinsamen Beteiligten verbunden ist • | Forderungen ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr • | Verbindlichkeiten ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr Finanzbeziehungen gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken (ohne Wertpapiere) • | Forderungen ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr • | Verbindlichkeiten ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr Waren- und Dienstleistungsverkehr gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken – gegenüber Unternehmen, die am Meldepflichtigen beteiligt sind • | Forderungen ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr ○ | aus geleisteten Anzahlungen • | Verbindlichkeiten ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr ○ | aus empfangenen Anzahlungen – gegenüber Unternehmen, an denen der Meldepflichtige beteiligt ist • | Forderungen ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr ○ | aus geleisteten Anzahlungen • | Verbindlichkeiten ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr ○ | aus empfangenen Anzahlungen – gegenüber Unternehmen, mit denen der Meldepflichtige über einen gemeinsamen Beteiligten verbunden ist • | Forderungen ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr ○ | aus geleisteten Anzahlungen • | Verbindlichkeiten ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr ○ | aus empfangenen Anzahlungen Waren- und Dienstleistungsverkehr gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken • | Forderungen ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr ○ | aus geleisteten Anzahlungen • | Verbindlichkeiten ○ | mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr ○ | mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr ○ | aus empfangenen Anzahlungen Derivative Finanzinstrumente gegenüber Ausländern • | Forderungen ○ | an ausländische Banken ○ | an ausländische verbundene Nichtbanken ○ | an ausländische sonstige Nichtbanken • | Verbindlichkeiten ○ | gegenüber ausländischen Banken ○ | gegenüber ausländischen verbundenen Nichtbanken ○ | gegenüber ausländischen sonstigen Nichtbanken
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.