Propose a change

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen des ERASMUS-Programms

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 6

(1) Es wird ein Gemeinsamer Ausschuss eingesetzt. (2) Der Ausschuss ist für die Durchführung dieses Abkommens zuständig. (3) Die Delegation der Gemeinschaft sorgt für die Koordinierung zwischen der Durchführung dieses Abkommens und den Beschlüssen der Gemeinschaft zur Durchführung von ERASMUS. (4) Zur ordnungsgemässen Durchführung des Abkommens tauschen die Vertragsparteien Informationen aus und konsultieren sich auf Antrag einer Partei im Ausschuss. (5) Der Ausschuss kann Stellungnahmen abgeben und Leitlinien zur Durchführung des ERASMUS‑Programms erarbeiten, soweit sie für die Beteiligung der Schweiz relevant sind. (6) Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. (7) Dem Ausschuss gehören Vertreter der Gemeinschaft und Vertreter der Schweiz an. (8) Der Ausschuss trifft seine Entscheidungen einvernehmlich. (9) Der Ausschuss tritt auf Antrag einer Vertragspartei nach Massgabe der in der Geschäftsordnung festgelegten Bedingungen zusammen.

Your change, as a redline

Art. 6

(1) Es wird ein Gemeinsamer Ausschuss eingesetzt. (2) Der Ausschuss ist für die Durchführung dieses Abkommens zuständig. (3) Die Delegation der Gemeinschaft sorgt für die Koordinierung zwischen der Durchführung dieses Abkommens und den Beschlüssen der Gemeinschaft zur Durchführung von ERASMUS. (4) Zur ordnungsgemässen Durchführung des Abkommens tauschen die Vertragsparteien Informationen aus und konsultieren sich auf Antrag einer Partei im Ausschuss. (5) Der Ausschuss kann Stellungnahmen abgeben und Leitlinien zur Durchführung des ERASMUS‑Programms erarbeiten, soweit sie für die Beteiligung der Schweiz relevant sind. (6) Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. (7) Dem Ausschuss gehören Vertreter der Gemeinschaft und Vertreter der Schweiz an. (8) Der Ausschuss trifft seine Entscheidungen einvernehmlich. (9) Der Ausschuss tritt auf Antrag einer Vertragspartei nach Massgabe der in der Geschäftsordnung festgelegten Bedingungen zusammen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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