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Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 12 Statistik über Überwachungsmassnahmen und Auskünfte

1 Der Dienst ÜPF veröffentlicht jährlich eine Statistik über die im abgelaufenen Kalenderjahr angeordneten Überwachungen sowie über die erteilten Auskünfte. Diese zeigt insbesondere die Anzahl: a. der Massnahmen zur Überwachung in Echtzeit; b. der rückwirkenden Überwachungsmassnahmen; c. der Auskünfte; d. der Notsuchen; e. der Fahndungen; f. der Mobilfunklokalisierungen terroristischer Gefährderinnen und Gefährder. 2 Aus der Statistik gemäss Absatz 1 sind ersichtlich: a. die Art des Deliktes; b. der Kanton, aus welchem die anordnende Behörde stammt, beziehungsweise die anordnende Behörde des Bundes oder bei Notsuchen auch eine Behörde des Fürstentums Liechtenstein, beziehungsweise für Auskünfte, die zuständige Behörde des Kantons oder des Bundes (Art. 1 Abs. 2 Bst. c–f); c. der Typ der Auskunft, der Überwachung, der Notsuche, der Fahndung beziehungsweise der Mobilfunklokalisierung terroristischer Gefährderinnen und Gefährder; d. die Dauer der Überwachung, soweit zutreffend; e. die Gebühren; f. die Entschädigungen. Eingefügt durch Ziff. I 12 der V vom 4. Mai 2022 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, in Kraft seit 1. Juni 2022 (AS 2022 301). Fassung gemäss Ziff. I 12 der V vom 4. Mai 2022 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, in Kraft seit 1. Juni 2022 (AS 2022 301).

Your change, as a redline

Art. 12 Statistik über Überwachungsmassnahmen und Auskünfte

1 Der Dienst ÜPF veröffentlicht jährlich eine Statistik über die im abgelaufenen Kalenderjahr angeordneten Überwachungen sowie über die erteilten Auskünfte. Diese zeigt insbesondere die Anzahl: a. der Massnahmen zur Überwachung in Echtzeit; b. der rückwirkenden Überwachungsmassnahmen; c. der Auskünfte; d. der Notsuchen; e. der Fahndungen; f. der Mobilfunklokalisierungen terroristischer Gefährderinnen und Gefährder. 2 Aus der Statistik gemäss Absatz 1 sind ersichtlich: a. die Art des Deliktes; b. der Kanton, aus welchem die anordnende Behörde stammt, beziehungsweise die anordnende Behörde des Bundes oder bei Notsuchen auch eine Behörde des Fürstentums Liechtenstein, beziehungsweise für Auskünfte, die zuständige Behörde des Kantons oder des Bundes (Art. 1 Abs. 2 Bst. c–f); c. der Typ der Auskunft, der Überwachung, der Notsuche, der Fahndung beziehungsweise der Mobilfunklokalisierung terroristischer Gefährderinnen und Gefährder; d. die Dauer der Überwachung, soweit zutreffend; e. die Gebühren; f. die Entschädigungen. Eingefügt durch Ziff. I 12 der V vom 4. Mai 2022 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, in Kraft seit 1. Juni 2022 (AS 2022 301). Fassung gemäss Ziff. I 12 der V vom 4. Mai 2022 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, in Kraft seit 1. Juni 2022 (AS 2022 301).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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