Propose a change

Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 15 Anordnung zur Überwachung des Postverkehrs

Die beim Dienst ÜPF eingereichte Überwachungsanordnung enthält folgende Angaben: a. Kontaktdaten der anordnenden Behörde; b. Kontaktdaten der berechtigten Personen, die als Empfängerinnen der Überwachungsdaten vorgesehen sind; c. falls bekannt Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Beruf der zu überwachenden Person; d. Referenznummern und Fallnamen der Überwachungen; e. Grund der Überwachung, insbesondere den Straftatbestand, der mit der Überwachung aufgeklärt werden soll; f. Namen der PDA; g. die angeordneten Überwachungstypen; h. wenn nötig, die weiteren Informationen über den Postverkehr einer Person; i. Beginn und Dauer der Überwachung; j. im Fall von Personen, die einem Berufsgeheimnis gemäss Artikel 271 StPO beziehungsweise Artikel 70b MStP unterstehen: einen Vermerk über diese Besonderheit; k. allenfalls, die Vorkehren zum Schutz von berufsgeheimnistragenden Personen und weitere Schutzmassnahmen, die die Behörden, die PDA und der Dienst ÜPF umzusetzen haben.

Your change, as a redline

Art. 15 Anordnung zur Überwachung des Postverkehrs

Die beim Dienst ÜPF eingereichte Überwachungsanordnung enthält folgende Angaben: a. Kontaktdaten der anordnenden Behörde; b. Kontaktdaten der berechtigten Personen, die als Empfängerinnen der Überwachungsdaten vorgesehen sind; c. falls bekannt Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Beruf der zu überwachenden Person; d. Referenznummern und Fallnamen der Überwachungen; e. Grund der Überwachung, insbesondere den Straftatbestand, der mit der Überwachung aufgeklärt werden soll; f. Namen der PDA; g. die angeordneten Überwachungstypen; h. wenn nötig, die weiteren Informationen über den Postverkehr einer Person; i. Beginn und Dauer der Überwachung; j. im Fall von Personen, die einem Berufsgeheimnis gemäss Artikel 271 StPO beziehungsweise Artikel 70b MStP unterstehen: einen Vermerk über diese Besonderheit; k. allenfalls, die Vorkehren zum Schutz von berufsgeheimnistragenden Personen und weitere Schutzmassnahmen, die die Behörden, die PDA und der Dienst ÜPF umzusetzen haben.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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