Propose a change

Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 20a Erbringung des Identitätsnachweises bei natürlichen Personen bei Mobilfunkdiensten

1 Bei natürlichen Personen muss der Identitätsnachweis der oder des Teilnehmenden durch Vorzeigen eines der folgenden, am Erfassungstag gültigen Dokumente erbracht werden: a. einem schweizerischen oder ausländischen Reisepass; b. einer schweizerischen oder ausländischen Identitätskarte; oder c. einem Ausländerausweis gemäss den Artikeln 71 und 71a der Verordnung vom 24. Oktober 2007 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit. 2 Folgende Angaben der oder des Teilnehmenden werden erfasst: a. gestützt auf das Dokument:1. Namen und Vornamen, 2. Geburtsdatum, 3. Art des Dokuments, dessen Nummer und das ausstellende Land beziehungsweise die ausstellende Organisation, 4. Nationalitäten; b. Adresse; c. falls bekannt: Beruf. 3 Bei Kundenbeziehungen ohne Abonnementsverhältnis müssen zudem folgende Angaben erfasst werden: a. Zeitpunkt der Abgabe der Zugangsmittel oder der erstmaligen Aktivierung der Dienste; b. Name und vollständige Adresse der Abgabe- oder Aktivierungsstelle; c. Namen und Vornamen der erfassenden Person. 4 Die FDA oder gegebenenfalls die Wiederverkäuferin muss vom Originaldokument eine gut lesbare elektronische Kopie erstellen oder erstellen lassen. Die Wiederverkäuferin übermittelt die Angaben nach den Absätzen 2 und 3 sowie die Kopie innerhalb von 3 Tagen nach der Erfassung an die FDA. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 15. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 685). SR 142.201

Your change, as a redline

Art. 20a Erbringung des Identitätsnachweises bei natürlichen Personen bei Mobilfunkdiensten

1 Bei natürlichen Personen muss der Identitätsnachweis der oder des Teilnehmenden durch Vorzeigen eines der folgenden, am Erfassungstag gültigen Dokumente erbracht werden: a. einem schweizerischen oder ausländischen Reisepass; b. einer schweizerischen oder ausländischen Identitätskarte; oder c. einem Ausländerausweis gemäss den Artikeln 71 und 71a der Verordnung vom 24. Oktober 2007 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit. 2 Folgende Angaben der oder des Teilnehmenden werden erfasst: a. gestützt auf das Dokument:1. Namen und Vornamen, 2. Geburtsdatum, 3. Art des Dokuments, dessen Nummer und das ausstellende Land beziehungsweise die ausstellende Organisation, 4. Nationalitäten; b. Adresse; c. falls bekannt: Beruf. 3 Bei Kundenbeziehungen ohne Abonnementsverhältnis müssen zudem folgende Angaben erfasst werden: a. Zeitpunkt der Abgabe der Zugangsmittel oder der erstmaligen Aktivierung der Dienste; b. Name und vollständige Adresse der Abgabe- oder Aktivierungsstelle; c. Namen und Vornamen der erfassenden Person. 4 Die FDA oder gegebenenfalls die Wiederverkäuferin muss vom Originaldokument eine gut lesbare elektronische Kopie erstellen oder erstellen lassen. Die Wiederverkäuferin übermittelt die Angaben nach den Absätzen 2 und 3 sowie die Kopie innerhalb von 3 Tagen nach der Erfassung an die FDA. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 15. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 685). SR 142.201

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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