Propose a change

Verordnung des EDI über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 13 Anforderungen

Für Folgenahrung gelten folgende Anforderungen: a. Sie wird hergestellt aus:1. den Proteinquellen nach Anhang 3 Ziffer 2; und 2. anderen Zutaten, deren Eignung für die besondere Ernährung von über sechs Monate alten Säuglingen und Kleinkindern durch anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse nachgewiesen ist. b. Die Zusammensetzung muss die Anforderungen nach den Anhängen 3 und 3a erfüllen. c. Sie muss nach Zugabe von Trinkwasser genussfertig sein. d. Der Folgenahrung dürfen nur Stoffe und Verbindungen nach Anhang 1 zugegeben werden. Für diese gelten:1. falls sie auch als Zusatzstoffe verwendet werden können: die Reinheitskriterien nach Anhang 4 ZuV; 2. falls sie nicht auch als Zusatzstoffe verwendet werden oder die Reinheitskriterien nach Anhang 4 ZuV nicht anwendbar sind: die anerkannten Reinheitskriterien von internationalen Stellen. Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 8. Dez. 2023, in Kraft seit 1. Febr. 2024 (AS 2023 846). SR 817.022.31

Your change, as a redline

Art. 13 Anforderungen

Für Folgenahrung gelten folgende Anforderungen: a. Sie wird hergestellt aus:1. den Proteinquellen nach Anhang 3 Ziffer 2; und 2. anderen Zutaten, deren Eignung für die besondere Ernährung von über sechs Monate alten Säuglingen und Kleinkindern durch anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse nachgewiesen ist. b. Die Zusammensetzung muss die Anforderungen nach den Anhängen 3 und 3a erfüllen. c. Sie muss nach Zugabe von Trinkwasser genussfertig sein. d. Der Folgenahrung dürfen nur Stoffe und Verbindungen nach Anhang 1 zugegeben werden. Für diese gelten:1. falls sie auch als Zusatzstoffe verwendet werden können: die Reinheitskriterien nach Anhang 4 ZuV; 2. falls sie nicht auch als Zusatzstoffe verwendet werden oder die Reinheitskriterien nach Anhang 4 ZuV nicht anwendbar sind: die anerkannten Reinheitskriterien von internationalen Stellen. Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 8. Dez. 2023, in Kraft seit 1. Febr. 2024 (AS 2023 846). SR 817.022.31

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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