Verordnung des EDI über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 15 Kennzeichnung: Nährwertdeklaration
1 In Abweichung der Bestimmungen nach 11. Abschnitt LIV: a. muss die Nährwertdeklaration je 100 ml der gebrauchsfertigen Zubereitung angegeben werden; zusätzlich können die Angaben pro 100 g gemacht werden; b. darf der Salzgehalt nicht angegeben werden; c. dürfen nur bei Vitaminen und Mineralstoffen der prozentuale Anteil an den Referenzmengen angegeben werden; es gelten die spezifischen Referenzmengen nach Anhang 4. 2 Abweichend von Artikel 23 Absatz 3 LIV dürfen die Angaben aus der obligatorischen Nährwertdeklaration auf dem Etikett nicht wiederholt werden. 3 Zusätzlich zu den Angaben nach dem 11. Abschnitt LIV sind in der Nährwertdeklaration Angaben über die durchschnittliche Menge aller in Anhang 3 enthaltenen Mineralstoffe (mit Ausnahme von Molybdän) und Vitamine und gegebenenfalls die Menge an Cholin, Inositol und L-Carnitin je 100 ml der genussfertigen Zubereitung anzubringen. Die Nährwertdeklaration kann zudem durch eine oder mehrere der folgenden Angaben erweitert werden: a. die Mengen an Protein-, Kohlenhydrat- oder Fettkomponenten; b. das Verhältnis zwischen Molkenproteinen und Kasein; c. die Menge der in Anhang 1 aufgeführten Stoffe und Verbindungen je 100 ml des gebrauchsfertigen Erzeugnisses, sofern eine solche Angabe nicht bereits aufgrund von Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe c erfolgt ist; d. die Menge der nach Artikel 13 zugesetzten Stoffe. 4 Folgende Hinweise auf Laktose sind zulässig: a. der Hinweis «nur Laktose enthaltend», sofern Laktose das einzige im Erzeugnis vorhandene Kohlenhydrat ist; b. der Hinweis «laktosefrei», wenn der Laktoseanteil in dem Erzeugnis 2,5 mg/100 kJ (10 mg/100 kcal) nicht überschreitet; c. der Hinweis «laktosefrei» für aus anderen Proteinquellen als Sojaproteinisolaten hergestellte Folgenahrung , sofern ihm der Hinweis «für Säuglinge mit Galaktosämie nicht geeignet» beigefügt wird, und zwar in derselben Schriftgrösse und mit derselben Sichtbarkeit wie der Hinweis «laktosefrei» und in unmittelbarer Nähe dazu. SR 817.022.16
Art. 15 Kennzeichnung: Nährwertdeklaration
1 In Abweichung der Bestimmungen nach 11. Abschnitt LIV: a. muss die Nährwertdeklaration je 100 ml der gebrauchsfertigen Zubereitung angegeben werden; zusätzlich können die Angaben pro 100 g gemacht werden; b. darf der Salzgehalt nicht angegeben werden; c. dürfen nur bei Vitaminen und Mineralstoffen der prozentuale Anteil an den Referenzmengen angegeben werden; es gelten die spezifischen Referenzmengen nach Anhang 4. 2 Abweichend von Artikel 23 Absatz 3 LIV dürfen die Angaben aus der obligatorischen Nährwertdeklaration auf dem Etikett nicht wiederholt werden. 3 Zusätzlich zu den Angaben nach dem 11. Abschnitt LIV sind in der Nährwertdeklaration Angaben über die durchschnittliche Menge aller in Anhang 3 enthaltenen Mineralstoffe (mit Ausnahme von Molybdän) und Vitamine und gegebenenfalls die Menge an Cholin, Inositol und L-Carnitin je 100 ml der genussfertigen Zubereitung anzubringen. Die Nährwertdeklaration kann zudem durch eine oder mehrere der folgenden Angaben erweitert werden: a. die Mengen an Protein-, Kohlenhydrat- oder Fettkomponenten; b. das Verhältnis zwischen Molkenproteinen und Kasein; c. die Menge der in Anhang 1 aufgeführten Stoffe und Verbindungen je 100 ml des gebrauchsfertigen Erzeugnisses, sofern eine solche Angabe nicht bereits aufgrund von Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe c erfolgt ist; d. die Menge der nach Artikel 13 zugesetzten Stoffe. 4 Folgende Hinweise auf Laktose sind zulässig: a. der Hinweis «nur Laktose enthaltend», sofern Laktose das einzige im Erzeugnis vorhandene Kohlenhydrat ist; b. der Hinweis «laktosefrei», wenn der Laktoseanteil in dem Erzeugnis 2,5 mg/100 kJ (10 mg/100 kcal) nicht überschreitet; c. der Hinweis «laktosefrei» für aus anderen Proteinquellen als Sojaproteinisolaten hergestellte Folgenahrung , sofern ihm der Hinweis «für Säuglinge mit Galaktosämie nicht geeignet» beigefügt wird, und zwar in derselben Schriftgrösse und mit derselben Sichtbarkeit wie der Hinweis «laktosefrei» und in unmittelbarer Nähe dazu. SR 817.022.16
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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