Verordnung des EDI über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 35 Kennzeichnung: Allgemeine Bestimmungen
1 Die Sachbezeichnung lautet «Tagesration für gewichtskontrollierende Ernährung». 2 Zusätzlich zu den obligatorischen Angaben nach Artikel 3 Absatz 1 LIV sind anzugeben: a. ein Hinweis, dass das Erzeugnis ausschliesslich für gesunde übergewichtige oder fettleibige Erwachsene bestimmt ist, die ihr Gewicht verringern möchten; b. ein Hinweis, dass das Erzeugnis von Schwangeren oder Stillenden, von Jugendlichen oder von Personen mit Gesundheitsbeschwerden nicht ohne den Rat einer Gesundheitsfachperson verzehrt werden sollte; c. ein Hinweis auf die Bedeutung einer ausreichenden täglichen Flüssigkeitszufuhr; d. ein Hinweis, dass das Erzeugnis beim Verzehr gemäss Gebrauchsanweisung eine Versorgung mit ausreichenden täglichen Mengen an allen essenziellen Nährstoffen gewährleistet; e. ein Hinweis, dass das Erzeugnis von gesunden übergewichtigen oder fettleibigen Erwachsenen nicht länger als acht Wochen oder wiederholt über kürzere Zeiträume als acht Wochen ohne den Rat einer Gesundheitsfachperson verzehrt werden sollte; f. erforderlichenfalls Anweisungen zur richtigen Zubereitung sowie ein Hinweis auf die Wichtigkeit ihrer Befolgung; g. falls ein Erzeugnis beim Verzehr gemäss Herstelleranweisung zu einer täglichen Aufnahme von mehr als 20 g mehrwertigen Alkoholen pro Tag führt, ein Hinweis, dass das Lebensmittel abführend wirken kann; h. falls dem Erzeugnis keine Ballaststoffe zugesetzt wurden, ein Hinweis, dass der Rat einer Gesundheitsfachperson dazu einzuholen ist, ob dem Erzeugnis Ballaststoffe zugesetzt werden können. 3 Kennzeichnung, Aufmachung und Bewerbung von Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung dürfen nicht auf das Tempo oder den Umfang der Gewichtsverringerung Bezug nehmen, die durch den Verzehr der Erzeugnisse bewirkt werden kann. SR 817.022.16
Art. 35 Kennzeichnung: Allgemeine Bestimmungen
1 Die Sachbezeichnung lautet «Tagesration für gewichtskontrollierende Ernährung». 2 Zusätzlich zu den obligatorischen Angaben nach Artikel 3 Absatz 1 LIV sind anzugeben: a. ein Hinweis, dass das Erzeugnis ausschliesslich für gesunde übergewichtige oder fettleibige Erwachsene bestimmt ist, die ihr Gewicht verringern möchten; b. ein Hinweis, dass das Erzeugnis von Schwangeren oder Stillenden, von Jugendlichen oder von Personen mit Gesundheitsbeschwerden nicht ohne den Rat einer Gesundheitsfachperson verzehrt werden sollte; c. ein Hinweis auf die Bedeutung einer ausreichenden täglichen Flüssigkeitszufuhr; d. ein Hinweis, dass das Erzeugnis beim Verzehr gemäss Gebrauchsanweisung eine Versorgung mit ausreichenden täglichen Mengen an allen essenziellen Nährstoffen gewährleistet; e. ein Hinweis, dass das Erzeugnis von gesunden übergewichtigen oder fettleibigen Erwachsenen nicht länger als acht Wochen oder wiederholt über kürzere Zeiträume als acht Wochen ohne den Rat einer Gesundheitsfachperson verzehrt werden sollte; f. erforderlichenfalls Anweisungen zur richtigen Zubereitung sowie ein Hinweis auf die Wichtigkeit ihrer Befolgung; g. falls ein Erzeugnis beim Verzehr gemäss Herstelleranweisung zu einer täglichen Aufnahme von mehr als 20 g mehrwertigen Alkoholen pro Tag führt, ein Hinweis, dass das Lebensmittel abführend wirken kann; h. falls dem Erzeugnis keine Ballaststoffe zugesetzt wurden, ein Hinweis, dass der Rat einer Gesundheitsfachperson dazu einzuholen ist, ob dem Erzeugnis Ballaststoffe zugesetzt werden können. 3 Kennzeichnung, Aufmachung und Bewerbung von Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung dürfen nicht auf das Tempo oder den Umfang der Gewichtsverringerung Bezug nehmen, die durch den Verzehr der Erzeugnisse bewirkt werden kann. SR 817.022.16
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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