Verordnung des EDI über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 38 Anforderungen
1 Lebensmittel für Sportlerinnen und Sportler dürfen enthalten: a. die Vitamine, die Mineralstoffe und die sonstigen Stoffe nach Anhang 11 nach den dort festgelegten Anforderungen in den Verbindungen nach Anhang 12; b. Stoffe, die:1. nach der Verordnung des EDI vom 16. Dezember 2016 über neuartige Lebensmittel zulässig sind und deren Anwendungsbedingungen die Verwendung in Lebensmitteln für Sportlerinnen und Sportler zulassen, 2. vom BLV als neuartige Lebensmittel bewilligt wurden und deren Anwendungsbedingungen die Verwendung in Lebensmitteln für Sportlerinnen und Sportler zulassen; c. weitere Lebensmittel; die Buchstaben a und b bleiben vorbehalten. 2 Für lebende Bakterienkulturen gilt Anhang 13. 3 Produkte zur Energiebereitstellung müssen die Anforderungen nach Anhang 14 Ziffer 1 erfüllen. 4 In Protein- und Aminosäurepräparaten ist der Einsatz von biologisch hochwertigen tierischen oder pflanzlichen Proteinen zulässig. Sie müssen die Anforderungen nach Anhang 14 Ziffer 2 erfüllen. 5 Für Kombinationen nach Artikel 37 Buchstabe d gelten die Anforderungen an die einzelnen Komponenten. SR 817.022.2
Art. 38 Anforderungen
1 Lebensmittel für Sportlerinnen und Sportler dürfen enthalten: a. die Vitamine, die Mineralstoffe und die sonstigen Stoffe nach Anhang 11 nach den dort festgelegten Anforderungen in den Verbindungen nach Anhang 12; b. Stoffe, die:1. nach der Verordnung des EDI vom 16. Dezember 2016 über neuartige Lebensmittel zulässig sind und deren Anwendungsbedingungen die Verwendung in Lebensmitteln für Sportlerinnen und Sportler zulassen, 2. vom BLV als neuartige Lebensmittel bewilligt wurden und deren Anwendungsbedingungen die Verwendung in Lebensmitteln für Sportlerinnen und Sportler zulassen; c. weitere Lebensmittel; die Buchstaben a und b bleiben vorbehalten. 2 Für lebende Bakterienkulturen gilt Anhang 13. 3 Produkte zur Energiebereitstellung müssen die Anforderungen nach Anhang 14 Ziffer 1 erfüllen. 4 In Protein- und Aminosäurepräparaten ist der Einsatz von biologisch hochwertigen tierischen oder pflanzlichen Proteinen zulässig. Sie müssen die Anforderungen nach Anhang 14 Ziffer 2 erfüllen. 5 Für Kombinationen nach Artikel 37 Buchstabe d gelten die Anforderungen an die einzelnen Komponenten. SR 817.022.2
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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