Wasserabgabeverordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 19 D. Haustechnikanlagen
Als Haustechnikanlagen werden die Leitungen, Armaturen und weitere technische Einrichtungen ab der Einführung in das Gebäude oder in den Wasserzählerschacht bis zu den Entnahmestellen bezeichnet. Art 20 1 Die Kundinnen und Kunden beziehungsweise Inhaberinnen und Inhaber von Haustechnikanlagen erstellen, ändern und unterhalten Einrichtungen auf eigene Kosten. Die Planung, die Erstellung, die Änderung und der Unterhalt von Haustechnikanlagen richten sich nach den Vorschriften des Bundes, des Kantons, der WVZ sowie nach den Europäischen Normen und den Richtlinien des SVGW. 2 Arbeiten an Haustechnikanlagen dürfen nur fachkundige Personen mit einer Installationsberechtigung des SVGW oder Betriebe mit einer in leitender Position vollzeitlich fest angestellten, installationsberechtigten Person vornehmen. 3 Der SVGW führt ein zentrales Register der Installationsberechtigten. 4 Für Einzelobjekte erteilt die WVZ Installationsberechtigungen an nicht im zentralen Register eingetragene fachkundige Personen, die die Vorgaben des SVGW an die Fachkompetenz erfüllen. Die Erteilung der Installationsberechtigung ist gebührenpflichtig.
Art. 19 D. Haustechnikanlagen
Als Haustechnikanlagen werden die Leitungen, Armaturen und weitere technische Einrichtungen ab der Einführung in das Gebäude oder in den Wasserzählerschacht bis zu den Entnahmestellen bezeichnet. Art 20 1 Die Kundinnen und Kunden beziehungsweise Inhaberinnen und Inhaber von Haustechnikanlagen erstellen, ändern und unterhalten Einrichtungen auf eigene Kosten. Die Planung, die Erstellung, die Änderung und der Unterhalt von Haustechnikanlagen richten sich nach den Vorschriften des Bundes, des Kantons, der WVZ sowie nach den Europäischen Normen und den Richtlinien des SVGW. 2 Arbeiten an Haustechnikanlagen dürfen nur fachkundige Personen mit einer Installationsberechtigung des SVGW oder Betriebe mit einer in leitender Position vollzeitlich fest angestellten, installationsberechtigten Person vornehmen. 3 Der SVGW führt ein zentrales Register der Installationsberechtigten. 4 Für Einzelobjekte erteilt die WVZ Installationsberechtigungen an nicht im zentralen Register eingetragene fachkundige Personen, die die Vorgaben des SVGW an die Fachkompetenz erfüllen. Die Erteilung der Installationsberechtigung ist gebührenpflichtig.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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