Propose a change

Wasserabgabeverordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 9

1 Die WVZ baut ihr Leitungsnetz im städtischen Baugebiet nach Bedarf und Wirtschaftlichkeit und nach folgenden Grundsätzen aus: a. in öffentlichen Strassen ohne Kostenbeteiligung von Privaten; b. in Privatstrassen, mit deren Öffentlichkeitserklärung nach Fertigstellung zu rechnen ist, nach Vorauszahlung eines Betrags von 30 Prozent der gesamten Baukosten der Versorgungsleitungen bis 150 mm Rohrweite, einschliesslich der Hydranten, durch die Anschlussbegehrenden; c. in allen anderen Privatstrassen gehen die Leitungsbauten, einschliesslich Hydranten, voll zulasten der Anschlussbegehrenden, die eine Vorauszahlung in der Höhe der von der WVZ geschätzten Kosten zu leisten haben. Die Abrechnung erfolgt nach der Erstellung der Versorgungsleitung zu den Selbstkosten. 2 Werden innerhalb von 10 Jahren nach Erstellung neuer Versorgungsleitungen, für die eine Kostenbeteiligung von Privaten verlangt wurde, weitere Liegenschaften durch Hausanschlussleitungen daran angeschlossen, so bezahlen deren Eigentümerinnen oder Eigentümer den vorausbelasteten Eigentümerinnen oder Eigentümern einen den Verhältnissen angemessenen Kostenanteil zurück, dessen Höhe und allfällige Verteilung die WVZ bestimmt.

Your change, as a redline

Art. 9

1 Die WVZ baut ihr Leitungsnetz im städtischen Baugebiet nach Bedarf und Wirtschaftlichkeit und nach folgenden Grundsätzen aus: a. in öffentlichen Strassen ohne Kostenbeteiligung von Privaten; b. in Privatstrassen, mit deren Öffentlichkeitserklärung nach Fertigstellung zu rechnen ist, nach Vorauszahlung eines Betrags von 30 Prozent der gesamten Baukosten der Versorgungsleitungen bis 150 mm Rohrweite, einschliesslich der Hydranten, durch die Anschlussbegehrenden; c. in allen anderen Privatstrassen gehen die Leitungsbauten, einschliesslich Hydranten, voll zulasten der Anschlussbegehrenden, die eine Vorauszahlung in der Höhe der von der WVZ geschätzten Kosten zu leisten haben. Die Abrechnung erfolgt nach der Erstellung der Versorgungsleitung zu den Selbstkosten. 2 Werden innerhalb von 10 Jahren nach Erstellung neuer Versorgungsleitungen, für die eine Kostenbeteiligung von Privaten verlangt wurde, weitere Liegenschaften durch Hausanschlussleitungen daran angeschlossen, so bezahlen deren Eigentümerinnen oder Eigentümer den vorausbelasteten Eigentümerinnen oder Eigentümern einen den Verhältnissen angemessenen Kostenanteil zurück, dessen Höhe und allfällige Verteilung die WVZ bestimmt.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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