Propose a change

Gesetz über die Fischerei sowie den Schutz der im Wasser lebenden Tiere und deren Lebensgrundlagen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7

Massnahmen 1 Die für die Fischerei zuständige Stelle des Kantons stellt den Schutz von Lebensraum und Lebensgemeinschaft sicher durch: a) Erteilung der Bewilligung für technische Eingriffe sowie für Massnahmen bei neuen und bestehenden Anlagen; b) örtlich und zeitlich begrenzte Verbote von Freizeitbetätigungen, einschliesslich der Fischerei im oder am Wasser, wenn diese erheblich störende oder schädigende Auswirkungen auf Lebensraum oder Lebensgemeinschaft haben; c) örtlich und zeitlich begrenzte Ausscheidung von Schongebieten; d) Regelung der Fischerei in Schutzgebieten. 2 Andere Behörden stellen unter Vorbehalt von Abs. 1 dieser Bestimmung in ihrem Zuständigkeitsbereich den Schutz von Lebensraum und Lebensgemeinschaft sicher, insbesondere durch: 1. Berücksichtigung in Richt-, Regional- und Ortsplanung sowie in anderen Planungen; 2. Bedingungen und Auflagen in Bewilligungen für Eingriffe in den Lebensraum; 3. Beschränkung von Nutzungen des Lebensraums, wenn diese die Wassertiere erheblich stören oder Pflanzen erheblich schädigen; 4.* Schutzmassnahmen nach der Planungs- und Baugesetzgebung. Soweit diese die Fischerei betreffen, bedürfen sie zur Gültigkeit der Zustimmung der für die Fischerei zuständigen Stelle des Kantons.

Your change, as a redline

Art. 7

Massnahmen 1 Die für die Fischerei zuständige Stelle des Kantons stellt den Schutz von Lebensraum und Lebensgemeinschaft sicher durch: a) Erteilung der Bewilligung für technische Eingriffe sowie für Massnahmen bei neuen und bestehenden Anlagen; b) örtlich und zeitlich begrenzte Verbote von Freizeitbetätigungen, einschliesslich der Fischerei im oder am Wasser, wenn diese erheblich störende oder schädigende Auswirkungen auf Lebensraum oder Lebensgemeinschaft haben; c) örtlich und zeitlich begrenzte Ausscheidung von Schongebieten; d) Regelung der Fischerei in Schutzgebieten. 2 Andere Behörden stellen unter Vorbehalt von Abs. 1 dieser Bestimmung in ihrem Zuständigkeitsbereich den Schutz von Lebensraum und Lebensgemeinschaft sicher, insbesondere durch: 1. Berücksichtigung in Richt-, Regional- und Ortsplanung sowie in anderen Planungen; 2. Bedingungen und Auflagen in Bewilligungen für Eingriffe in den Lebensraum; 3. Beschränkung von Nutzungen des Lebensraums, wenn diese die Wassertiere erheblich stören oder Pflanzen erheblich schädigen; 4.* Schutzmassnahmen nach der Planungs- und Baugesetzgebung. Soweit diese die Fischerei betreffen, bedürfen sie zur Gültigkeit der Zustimmung der für die Fischerei zuständigen Stelle des Kantons.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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