Propose a change

Ausführungsbestimmungen zum Polizeigesetz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 32

Bewilligungsverfahren 1 Bewilligungsgesuche gemäss Art. 42 ff. PolG sind beim Sicherheits- und Sozialdepartement einzureichen. 2 Das Gesuch hat insbesondere Angaben zu machen über: a. das private Sicherheitsunternehmen; b. die Personalien der für das private Sicherheitsunternehmen verantwortlich zeichnenden Person, und c. die anzubietenden oder zu leistenden privaten Sicherheitsdienstleistungen. 3 Mit dem Gesuch sind folgende Unterlagen einzureichen: a. Kopie des Handelsregistereintrags; b. Kopie der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung; c. Kopien der gültigen Pässe oder gültigen Identitätskarten bzw. Kopie der Niederlassungsbewilligungen sowie Wohnsitzbescheinigungen für die verantwortlich zeichnende Person sowie die Sicherheitsangestellten; d. Auszüge aus dem schweizerischen Strafregister im Original, nicht älter als drei Monate, für die verantwortlich zeichnende Person sowie die Sicherheitsangestellten; e. Leumundszeugnisse der Wohngemeinde im Original, nicht älter als drei Monate, für die verantwortlich zeichnende Person sowie die Sicherheitsangestellten; f. Ausbildungsnachweise für die Sicherheitsangestellten. 4 Für die Beurteilung des Gesuches können bei Bedarf weitere Unterlagen eingefordert werden. 5 Nach erteilter Bewilligung hat die für das private Sicherheitsunternehmen verantwortlich zeichnende Person sicherzustellen, dass die Voraussetzungen gemäss Art. 43 Abs. 1 PolG eingehalten bleiben. Die Kantonspolizei kann für die Überprüfung jederzeit entsprechende Nachweise einfordern.

Your change, as a redline

Art. 32

Bewilligungsverfahren 1 Bewilligungsgesuche gemäss Art. 42 ff. PolG sind beim Sicherheits- und Sozialdepartement einzureichen. 2 Das Gesuch hat insbesondere Angaben zu machen über: a. das private Sicherheitsunternehmen; b. die Personalien der für das private Sicherheitsunternehmen verantwortlich zeichnenden Person, und c. die anzubietenden oder zu leistenden privaten Sicherheitsdienstleistungen. 3 Mit dem Gesuch sind folgende Unterlagen einzureichen: a. Kopie des Handelsregistereintrags; b. Kopie der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung; c. Kopien der gültigen Pässe oder gültigen Identitätskarten bzw. Kopie der Niederlassungsbewilligungen sowie Wohnsitzbescheinigungen für die verantwortlich zeichnende Person sowie die Sicherheitsangestellten; d. Auszüge aus dem schweizerischen Strafregister im Original, nicht älter als drei Monate, für die verantwortlich zeichnende Person sowie die Sicherheitsangestellten; e. Leumundszeugnisse der Wohngemeinde im Original, nicht älter als drei Monate, für die verantwortlich zeichnende Person sowie die Sicherheitsangestellten; f. Ausbildungsnachweise für die Sicherheitsangestellten. 4 Für die Beurteilung des Gesuches können bei Bedarf weitere Unterlagen eingefordert werden. 5 Nach erteilter Bewilligung hat die für das private Sicherheitsunternehmen verantwortlich zeichnende Person sicherzustellen, dass die Voraussetzungen gemäss Art. 43 Abs. 1 PolG eingehalten bleiben. Die Kantonspolizei kann für die Überprüfung jederzeit entsprechende Nachweise einfordern.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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