Ausführungsbestimmungen zum Polizeigesetz
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Change 1
Art. 4 OGS 2010, 54
Polizeikommandantin oder Polizeikommandant 1 Die Polizeikommandantin oder der Polizeikommandant hat insbesondere folgende Aufgaben. Er oder sie: a. erlässt die für die Erfüllung der Aufgaben notwendigen Dienstanweisungen und Befehle; b. regelt die Einsatzbereitschaft und erlässt den Einsatzplan für die Angehörigen des Polizeikorps; c. legt die Ausrüstung, Bewaffnung und Bekleidung für die Angehörigen des Polizeikorps fest; d. legt die Erfüllung des Polizeidienstes in Polizeiuniform oder Zivilkleidung fest; e. plant die Aus- und Weiterbildung auf allen Stufen; f. stellt durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen sicher, dass polizeiliche Daten nicht missbräuchlich verwendet werden können; g. bestimmt eine verantwortliche Person für die Leitung und Überwachung des Polizeieinsatzes (einsatzleitender Offizier), sofern dieser nicht von ihr selbst bzw. von ihm selbst geleitet und überwacht wird; h. regelt die Zuständigkeiten für die Anordnung einer Überwachung gemäss Art. 22 Abs. 1 und 5 PolG sowie einer verdeckten Ermittlung gemäss Art. 23 PolG.
Art. 4 OGS 2010, 54
Polizeikommandantin oder Polizeikommandant 1 Die Polizeikommandantin oder der Polizeikommandant hat insbesondere folgende Aufgaben. Er oder sie: a. erlässt die für die Erfüllung der Aufgaben notwendigen Dienstanweisungen und Befehle; b. regelt die Einsatzbereitschaft und erlässt den Einsatzplan für die Angehörigen des Polizeikorps; c. legt die Ausrüstung, Bewaffnung und Bekleidung für die Angehörigen des Polizeikorps fest; d. legt die Erfüllung des Polizeidienstes in Polizeiuniform oder Zivilkleidung fest; e. plant die Aus- und Weiterbildung auf allen Stufen; f. stellt durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen sicher, dass polizeiliche Daten nicht missbräuchlich verwendet werden können; g. bestimmt eine verantwortliche Person für die Leitung und Überwachung des Polizeieinsatzes (einsatzleitender Offizier), sofern dieser nicht von ihr selbst bzw. von ihm selbst geleitet und überwacht wird; h. regelt die Zuständigkeiten für die Anordnung einer Überwachung gemäss Art. 22 Abs. 1 und 5 PolG sowie einer verdeckten Ermittlung gemäss Art. 23 PolG.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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