Propose a change

Wasserrechtsverleihung der Gemeinden Lüen, Castiel, Calfreisen, Maladers, Tschiertschen, Praden, Churwalden und der Stadt Chur (kurz Verleiher) an die Gemeindekorporation Kraftwerk Chur-Sand (kurz Korporation) für das Plessurkraftwerk Lüen/Chur-Sand und das Rabiusawerk

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 13

Rückkauf und Heimfall 1 Ein Rückkaufsrecht während der Verleihungsdauer besteht nicht. 2 Das Heimfallrecht besteht nur zugunsten der Konzessionsgemeinden, während dem Kanton keine Heimfallansprüche zustehen, da die Anlage zur Versorgung bündnerischer Gemeinden betrieben wird. Eine formelle oder materielle Änderung des Art. 10bis kWRG ändert am Heimfallrecht nichts. $$$ 841 3 Auf den Zeitpunkt des Ablaufes der Konzession fallen die auf öffentlichem oder privatem Boden errichteten Anlagen zum Stauen, Fassen, Zu- und Ableiten des Wassers, die Wassermotoren mit den Gebäuden, in denen sie sich befinden und die zum Betrieb des Wasserwerkes dienenden Grundstücke oder Rechte an fremden Grundstücken unentgeltlich an die Verleihungsgemeinden. 4 Die Anteile mehrerer Gemeinden bemessen sich nach ihren Anteilen an der verliehenen Wasserkraft. 5 In bezug auf die Anlagen zur Erzeugung und Fortleitung elektrischer Energie sowie die Diensthäuser, soweit sich solche im Besitz der Korporation befinden, besteht seitens der Verleihungsgemeinden ein Übernahmerecht gegen billige Entschädigung. 6 Sofern und soweit eine Verleihungsgemeinde für sich einen bezüglichen Verzicht ausspricht, wächst ihr Anteil den übrigen Gemeinden zu.

Your change, as a redline

Art. 13

Rückkauf und Heimfall 1 Ein Rückkaufsrecht während der Verleihungsdauer besteht nicht. 2 Das Heimfallrecht besteht nur zugunsten der Konzessionsgemeinden, während dem Kanton keine Heimfallansprüche zustehen, da die Anlage zur Versorgung bündnerischer Gemeinden betrieben wird. Eine formelle oder materielle Änderung des Art. 10bis kWRG ändert am Heimfallrecht nichts. $$$ 841 3 Auf den Zeitpunkt des Ablaufes der Konzession fallen die auf öffentlichem oder privatem Boden errichteten Anlagen zum Stauen, Fassen, Zu- und Ableiten des Wassers, die Wassermotoren mit den Gebäuden, in denen sie sich befinden und die zum Betrieb des Wasserwerkes dienenden Grundstücke oder Rechte an fremden Grundstücken unentgeltlich an die Verleihungsgemeinden. 4 Die Anteile mehrerer Gemeinden bemessen sich nach ihren Anteilen an der verliehenen Wasserkraft. 5 In bezug auf die Anlagen zur Erzeugung und Fortleitung elektrischer Energie sowie die Diensthäuser, soweit sich solche im Besitz der Korporation befinden, besteht seitens der Verleihungsgemeinden ein Übernahmerecht gegen billige Entschädigung. 6 Sofern und soweit eine Verleihungsgemeinde für sich einen bezüglichen Verzicht ausspricht, wächst ihr Anteil den übrigen Gemeinden zu.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds