Wasserrechtsverleihung der Gemeinden Lüen, Castiel, Calfreisen, Maladers, Tschiertschen, Praden, Churwalden und der Stadt Chur (kurz Verleiher) an die Gemeindekorporation Kraftwerk Chur-Sand (kurz Korporation) für das Plessurkraftwerk Lüen/Chur-Sand und das Rabiusawerk
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 7
Energieabgabe 1. Gratisenergie Von der quartalsweisen Energieproduktion erhalten die Verleiher 5 % loco Gemeindetrafostationen (für Churwalden loco Gemeindegrenze Churwalden/Chur) gratis, wobei bei Abtretung von Gratisenergie durch eine Konzessionsgemeinde an andere Konzessionsgemeinden letzteren auch keine Energietransitkosten belastet werden. Massgebend ist die langjährige mitt- 841 $$$ lere Produktion. Sie beträgt zur Zeit nach der Statistik des Eidg. Amtes für Energiewirtschaft: Monat Mio kWh Monat Mio kWh Oktober 4.0 April 4.3 November 3.2 Mai 5.9 Dezember 2.3 Juni 5.8 Januar 1.7 Juli 6.0 Februar 1.5 August 5.6 März 2.5 September 4.7 Winter 15.2 Sommer 32.3 Die zugehörige Leistung wird gleichgesetzt der Nennleistung der Turbinen abzüglich 5 % Verlust in den Generatoren und 10 % für Ausfälle der Maschinen sowie Leistungsreduktionen durch geringe Wasserführung. Für beide Werke zusammen wird vorläufig mit einer Leistung von 8000 kW gerechnet. Nicht bezogene Gratisenergie wird zu den Bezugspreisen des Austauschpartners der Stadt Chur entschädigt. Zur Zeit ist der Austauschpartner das EWZ. Die Bezugspreise lauten wie folgt:1 Winter HT 7.5 Rp./kWh NT 6.0 Rp./kWh Sommer HT 4.0 Rp./kWh NT 3.0 Rp./kWh Leistung Fr. 6.–/kW und Monat 2. Beteiligungs- und Zusatzenergie Der Bezug von Beteiligungsenergie, die Abnahme derselben sowie die Belieferung mit Zusatzenergie werden in der Partnervereinbarung der Korporation geregelt. 3. Messweise Die Energiebezüge werden in der Regel auf der Hochspannungsseite der Gemeindetransformatorenstationen gemessen. Vorhandene Messeinrichtungen auf der Niederspannungsseite werden toleriert. 4. Verteilnetze innerhalb der Gemeinden Gemeinden, deren Verteilnetze zur Zeit der Stadt Chur gehören, können diese von der Stadt gegen Entschädigung übernehmen. Falls das nicht gewünscht wird, sind Vereinbarungen mit der Stadt Chur über die Detailversorgung zu treffen. 1 Ansätze ab 1. Oktober 1986
Art. 7
Energieabgabe 1. Gratisenergie Von der quartalsweisen Energieproduktion erhalten die Verleiher 5 % loco Gemeindetrafostationen (für Churwalden loco Gemeindegrenze Churwalden/Chur) gratis, wobei bei Abtretung von Gratisenergie durch eine Konzessionsgemeinde an andere Konzessionsgemeinden letzteren auch keine Energietransitkosten belastet werden. Massgebend ist die langjährige mitt- 841 $$$ lere Produktion. Sie beträgt zur Zeit nach der Statistik des Eidg. Amtes für Energiewirtschaft: Monat Mio kWh Monat Mio kWh Oktober 4.0 April 4.3 November 3.2 Mai 5.9 Dezember 2.3 Juni 5.8 Januar 1.7 Juli 6.0 Februar 1.5 August 5.6 März 2.5 September 4.7 Winter 15.2 Sommer 32.3 Die zugehörige Leistung wird gleichgesetzt der Nennleistung der Turbinen abzüglich 5 % Verlust in den Generatoren und 10 % für Ausfälle der Maschinen sowie Leistungsreduktionen durch geringe Wasserführung. Für beide Werke zusammen wird vorläufig mit einer Leistung von 8000 kW gerechnet. Nicht bezogene Gratisenergie wird zu den Bezugspreisen des Austauschpartners der Stadt Chur entschädigt. Zur Zeit ist der Austauschpartner das EWZ. Die Bezugspreise lauten wie folgt:1 Winter HT 7.5 Rp./kWh NT 6.0 Rp./kWh Sommer HT 4.0 Rp./kWh NT 3.0 Rp./kWh Leistung Fr. 6.–/kW und Monat 2. Beteiligungs- und Zusatzenergie Der Bezug von Beteiligungsenergie, die Abnahme derselben sowie die Belieferung mit Zusatzenergie werden in der Partnervereinbarung der Korporation geregelt. 3. Messweise Die Energiebezüge werden in der Regel auf der Hochspannungsseite der Gemeindetransformatorenstationen gemessen. Vorhandene Messeinrichtungen auf der Niederspannungsseite werden toleriert. 4. Verteilnetze innerhalb der Gemeinden Gemeinden, deren Verteilnetze zur Zeit der Stadt Chur gehören, können diese von der Stadt gegen Entschädigung übernehmen. Falls das nicht gewünscht wird, sind Vereinbarungen mit der Stadt Chur über die Detailversorgung zu treffen. 1 Ansätze ab 1. Oktober 1986
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.