Wasserrechtsverleihung der Gemeinden Lüen, Castiel, Calfreisen, Maladers, Tschiertschen, Praden, Churwalden und der Stadt Chur (kurz Verleiher) an die Gemeindekorporation Kraftwerk Chur-Sand (kurz Korporation) für das Plessurkraftwerk Lüen/Chur-Sand und das Rabiusawerk
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 8 $$$ 841
Haftpflicht und Unterhalt 1. Die Korporation ist für allen Schaden verantwortlich, der durch den Betrieb oder Änderungen des Werkes entsteht und Leben und Gesundheit von Personen oder öffentliche und private Rechte der Gemeinden oder Dritter betrifft. 2. Die Korporation ist verpflichtet, die zu ihrem Werk gehörenden, d.h. Bestandteile des Werkes bildenden Wasserläufe und Wasserbecken, wie alle übrigen Anlagen und Einrichtungen, stets in dem Zustand zu erhalten und zu betreiben, wie die öffentlichen Interessen es verlangen. Dahingehenden Weisungen der zuständigen öffentlichen Organe hat sie auf eigene Kosten nachzukommen. Sicherungsarbeiten werden bei Missachtung von Weisungen auf Kosten der Korporation ausgeführt. 3. Die Aufsicht über Betrieb und Unterhalt der Werkanlagen besorgt das kantonale Bau- und Forstdepartement. Den Aufsichts- und Polizeiorganen ist der freie Zutritt zu den Werkanlagen jederzeit zu gestatten. Gefährdungen, Störungen und Schäden von Bedeutung hat die Korporation dem Gemeindevorstand und dem Bau- und Forstdepartement unverzüglich zu melden und auf eigene Kosten zu beheben. Durch diese Aufsicht wird die Korporation von ihrer Haftpflicht nicht befreit.
Art. 8 $$$ 841
Haftpflicht und Unterhalt 1. Die Korporation ist für allen Schaden verantwortlich, der durch den Betrieb oder Änderungen des Werkes entsteht und Leben und Gesundheit von Personen oder öffentliche und private Rechte der Gemeinden oder Dritter betrifft. 2. Die Korporation ist verpflichtet, die zu ihrem Werk gehörenden, d.h. Bestandteile des Werkes bildenden Wasserläufe und Wasserbecken, wie alle übrigen Anlagen und Einrichtungen, stets in dem Zustand zu erhalten und zu betreiben, wie die öffentlichen Interessen es verlangen. Dahingehenden Weisungen der zuständigen öffentlichen Organe hat sie auf eigene Kosten nachzukommen. Sicherungsarbeiten werden bei Missachtung von Weisungen auf Kosten der Korporation ausgeführt. 3. Die Aufsicht über Betrieb und Unterhalt der Werkanlagen besorgt das kantonale Bau- und Forstdepartement. Den Aufsichts- und Polizeiorganen ist der freie Zutritt zu den Werkanlagen jederzeit zu gestatten. Gefährdungen, Störungen und Schäden von Bedeutung hat die Korporation dem Gemeindevorstand und dem Bau- und Forstdepartement unverzüglich zu melden und auf eigene Kosten zu beheben. Durch diese Aufsicht wird die Korporation von ihrer Haftpflicht nicht befreit.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.