V vom 21. August 2007 über elektrische Niederspannungsinstallationen (Niederspannungs-Installationsverordnung, NIV)
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Change 1
Art. 24 Baubegleitende Erstprüfung und Schlusskontrolle
1) Vor Inbetriebnahme von Teilen oder ganzen elektrischen Installationen ist eine baubegleitende Erstprüfung durchzuführen. 2) Für Installationsarbeiten, die einer allgemeinen Installationsbewilligung bedürfen, gilt Folgendes: a) vor der Übergabe an den Eigentümer oder dem von ihm bezeichneten Vertreter muss eine fachkundige Person nach Art. 14 oder ein Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit eine Schlusskontrolle durchführen und die Ergebnisse dieser Kontrolle in der Konformitätserklärung festhalten; b) bei elektrischen Installationen, an denen mehrere Unternehmen zusammengearbeitet haben, muss die Schlusskontrolle von der Person durchgeführt werden, die gegenüber dem Eigentümer oder dem von ihm bezeichneten Vertreter für die Gesamtheit der Installation verantwortlich zeichnet. Die Ergebnisse der Schlusskontrolle sind in der Konformitätserklärung festzuhalten. 3) Bei Installationsarbeiten, die einer eingeschränkten Installationsbewilligung bedürfen, führen die in den eingeschränkten Bewilligungen aufgeführten Personen Schlusskontrollen nach den Vorgaben des Starkstrominspektorates durch und bewahren die unterzeichneten Protokolle zu Handen des Starkstrominspektorates auf. An Stelle der Konformitätserklärung führen sie ein Verzeichnis der ausgeführten Arbeiten.
Art. 24 Baubegleitende Erstprüfung und Schlusskontrolle
1) Vor Inbetriebnahme von Teilen oder ganzen elektrischen Installationen ist eine baubegleitende Erstprüfung durchzuführen. 2) Für Installationsarbeiten, die einer allgemeinen Installationsbewilligung bedürfen, gilt Folgendes: a) vor der Übergabe an den Eigentümer oder dem von ihm bezeichneten Vertreter muss eine fachkundige Person nach Art. 14 oder ein Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit eine Schlusskontrolle durchführen und die Ergebnisse dieser Kontrolle in der Konformitätserklärung festhalten; b) bei elektrischen Installationen, an denen mehrere Unternehmen zusammengearbeitet haben, muss die Schlusskontrolle von der Person durchgeführt werden, die gegenüber dem Eigentümer oder dem von ihm bezeichneten Vertreter für die Gesamtheit der Installation verantwortlich zeichnet. Die Ergebnisse der Schlusskontrolle sind in der Konformitätserklärung festzuhalten. 3) Bei Installationsarbeiten, die einer eingeschränkten Installationsbewilligung bedürfen, führen die in den eingeschränkten Bewilligungen aufgeführten Personen Schlusskontrollen nach den Vorgaben des Starkstrominspektorates durch und bewahren die unterzeichneten Protokolle zu Handen des Starkstrominspektorates auf. An Stelle der Konformitätserklärung führen sie ein Verzeichnis der ausgeführten Arbeiten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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