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V vom 21. August 2007 über elektrische Niederspannungsinstallationen (Niederspannungs-Installationsverordnung, NIV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 4 Sicherheit

1) Elektrische Installationen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert, in Stand gehalten und kontrolliert werden. Sie dürfen bei bestimmungsgemässem und möglichst auch bei voraussehbarem unsachgemässem Betrieb oder Gebrauch sowie in voraussehbaren Störungsfällen weder Personen noch Sachen gefährden. 2) Als anerkannte Regeln der Technik gelten insbesondere die Normen der International Electrotechnical Commission (IEC) und des Comité Européen de Normalisation ELECtrotechnique (CENELEC) sowie die schweizerischen Niederspannungsinstallationsnormen (NIN). 3) Alle Steckdosenstromkreise bis zu einer Nennstromstärke von 32 A sind zusätzlich mit einer Fehlerstromschutzschaltung mit maximal 30 mA zu versehen. Wird in begründeten Fällen die Aufrechterhaltung des Betriebes einer Anwendung höher eingestuft als die Wirkung des Fehlerstromschutzes, können andere wirksame Schutzmassnahmen ergriffen werden. Diese Anwendungen (Installationsbereiche) müssen dauerhaft und unmissverständlich gekennzeichnet werden. Als mögliche gleichwertige Schutzmassnahmen können betrachtet werden: a) Fehlerstromschutzschalter mit maximal 100 mA; b) Trenntransformator; c) Direktanschluss; d) vollständig geschlossener Verbraucher mit vergossenen Anschlüssen und Steckeinrichtungen. 4) Bestehen keine spezifischen technischen Normen, so ist nach jenen Normen vorzugehen, die sich sinngemäss anwenden lassen. Die Regierung entscheidet in Zweifelsfällen.

Your change, as a redline

Art. 4 Sicherheit

1) Elektrische Installationen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert, in Stand gehalten und kontrolliert werden. Sie dürfen bei bestimmungsgemässem und möglichst auch bei voraussehbarem unsachgemässem Betrieb oder Gebrauch sowie in voraussehbaren Störungsfällen weder Personen noch Sachen gefährden. 2) Als anerkannte Regeln der Technik gelten insbesondere die Normen der International Electrotechnical Commission (IEC) und des Comité Européen de Normalisation ELECtrotechnique (CENELEC) sowie die schweizerischen Niederspannungsinstallationsnormen (NIN). 3) Alle Steckdosenstromkreise bis zu einer Nennstromstärke von 32 A sind zusätzlich mit einer Fehlerstromschutzschaltung mit maximal 30 mA zu versehen. Wird in begründeten Fällen die Aufrechterhaltung des Betriebes einer Anwendung höher eingestuft als die Wirkung des Fehlerstromschutzes, können andere wirksame Schutzmassnahmen ergriffen werden. Diese Anwendungen (Installationsbereiche) müssen dauerhaft und unmissverständlich gekennzeichnet werden. Als mögliche gleichwertige Schutzmassnahmen können betrachtet werden: a) Fehlerstromschutzschalter mit maximal 100 mA; b) Trenntransformator; c) Direktanschluss; d) vollständig geschlossener Verbraucher mit vergossenen Anschlüssen und Steckeinrichtungen. 4) Bestehen keine spezifischen technischen Normen, so ist nach jenen Normen vorzugehen, die sich sinngemäss anwenden lassen. Die Regierung entscheidet in Zweifelsfällen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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