Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Mediamatikerin / Mediamatiker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
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Change 1
Art. 22 Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität für Mediamatikerin EFZ und Mediamatiker EFZ
1 Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität für Mediamatikerin EFZ und Mediamatiker EFZ setzt sich zusammen aus: a. fünf bis sieben Vertreterinnen oder Vertretern von «ICT-Berufsbildung Schweiz»; b. zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Fachlehrerschaft; c. je mindestens einer Vertreterin oder einem Vertreter des Bundes und der Kantone. 2 Für die Zusammensetzung gilt überdies: a. Eine paritätische Vertretung beider Geschlechter ist anzustreben. b. Die Sprachregionen müssen gebührend vertreten sein. 3 Die Kommission konstituiert sich selbst. 4 Sie hat insbesondere folgende Aufgaben: a. Sie überprüft diese Verordnung, den Bildungsplan und die Module mindestens alle fünf Jahre auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen; dabei berücksichtigt sie allfällige neue organisatorische Aspekte der beruflichen Grundbildung. b. Beobachtet sie Entwicklungen, die eine Änderung dieser Verordnung erfordern, so ersucht sie die zuständige Organisation der Arbeitswelt, dem SBFI die entsprechende Änderung zu beantragen. c. Beobachtet sie Entwicklungen, die eine Anpassung des Bildungsplans erfordern, so stellt sie der zuständigen Organisation der Arbeitswelt Antrag auf Anpassung des Bildungsplans. d. Sie nimmt Stellung zu den Instrumenten zur Sicherstellung und Umsetzung der beruflichen Grundbildung sowie zur Förderung der Qualität, insbesondere zu den Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung. e. Sie stellt die Vergleichbarkeit der Leistungsbeurteilungen für die Module der Mediamatikkompetenzen in den Berufsfachschulen und in den überbetrieblichen Kursen sicher; die dadurch entstehenden Kosten gelten als Kosten der Qualifikationsverfahren und werden von den Kantonen getragen.
Art. 22 Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität für Mediamatikerin EFZ und Mediamatiker EFZ
1 Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität für Mediamatikerin EFZ und Mediamatiker EFZ setzt sich zusammen aus: a. fünf bis sieben Vertreterinnen oder Vertretern von «ICT-Berufsbildung Schweiz»; b. zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Fachlehrerschaft; c. je mindestens einer Vertreterin oder einem Vertreter des Bundes und der Kantone. 2 Für die Zusammensetzung gilt überdies: a. Eine paritätische Vertretung beider Geschlechter ist anzustreben. b. Die Sprachregionen müssen gebührend vertreten sein. 3 Die Kommission konstituiert sich selbst. 4 Sie hat insbesondere folgende Aufgaben: a. Sie überprüft diese Verordnung, den Bildungsplan und die Module mindestens alle fünf Jahre auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen; dabei berücksichtigt sie allfällige neue organisatorische Aspekte der beruflichen Grundbildung. b. Beobachtet sie Entwicklungen, die eine Änderung dieser Verordnung erfordern, so ersucht sie die zuständige Organisation der Arbeitswelt, dem SBFI die entsprechende Änderung zu beantragen. c. Beobachtet sie Entwicklungen, die eine Anpassung des Bildungsplans erfordern, so stellt sie der zuständigen Organisation der Arbeitswelt Antrag auf Anpassung des Bildungsplans. d. Sie nimmt Stellung zu den Instrumenten zur Sicherstellung und Umsetzung der beruflichen Grundbildung sowie zur Förderung der Qualität, insbesondere zu den Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung. e. Sie stellt die Vergleichbarkeit der Leistungsbeurteilungen für die Module der Mediamatikkompetenzen in den Berufsfachschulen und in den überbetrieblichen Kursen sicher; die dadurch entstehenden Kosten gelten als Kosten der Qualifikationsverfahren und werden von den Kantonen getragen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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