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Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Textiltechnologin/Textiltechnologe mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)

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Change 1

What to do with it
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Art. 4 Handlungskompetenzen

1 Die Ausbildung umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen: a. Planen und Vorbereiten der Arbeiten für Prozesse der Textilproduktion:1. Arbeiten gemäss textiler Kette planen, 2. textile Herstellungsprozesse vorbereiten und organisieren, 3. Materialien beschaffen und bewirtschaften, 4. Dokumente in englischer Sprache mit textilen Themen verstehen und einfache fachspezifische Gespräche in englischer Sprache führen; b. Analysieren und Prüfen von Materialien für Prozesse der Textilproduktion:1. textile Materialien analysieren, 2. Materialien gemäss ihrem Einsatz für das textile Produkt in der richtigen Qualität auswählen, 3. textile Produkte prüfen; c. Durchführen von Prozessen der Textilproduktion:1. Garne und Seile herstellen, 2. Flächen herstellen, 3. textile Materialien veredeln, 4. textile Produkte konfektionieren; d. Entwickeln des Designs und technisches Umsetzen:1. Trends analysieren und erste Rohentwürfe für die Kollektion erstellen, 2. Kundenwünsche umsetzen, 3. Entwürfe erarbeiten, 4. Dessins präsentieren, 5. Dessins für die Produktion technisch aufbereiten; e. Produzieren von Garnen oder Flächengebilden: 1. die Arbeitsplanung gemäss Auftrag für Garnerzeugnisse oder Flächengebilde bestimmen, 2. die Materialien und Betriebsmittel zur Herstellung von Garnen oder Flächengebilden bestimmen, 3. Garn- oder Flächenerzeugnisse auftragsgerecht herstellen, 4. die hergestellten textilen Produkte prüfen und die Qualität gewährleisten; f. Veredeln textiler Erzeugnisse:1. Chemikalien und Hilfsmittel bestimmen, lagern und einsetzen, 2. das Verfahren und die Rezepturen gemäss Auftrag festlegen, 3. Veredlungsmaschinen und -apparate bedienen, 4. die chemischen und die physikalischen Eigenschaften der Textilien gemäss betriebsinterner Vorschriften oder Normen prüfen; g. Herstellen und Verarbeiten von Seilen:1. geeignete Produktions- und Verarbeitungstechniken für Seilprodukte, Ketten und Bänder bestimmen und technische Eigenschaften berechnen, 2. Arbeits- und Hilfsmittel bereitstellen, Parameter auf Maschinen und Anlagen festlegen und einstellen, 3. Seilprodukte herstellen und deren Qualität sicherstellen, 4. Verbindungen, Endverbindungen und Abschlüsse an Seilprodukten ausführen und ihre Qualität sicherstellen; h. Warten und Instandhalten der Maschinen und Anlagen:1. Wartungsarbeiten und Instandhaltungen von Anlagen und Baugruppen vornehmen, 2. Reparaturen und Revisionsarbeiten an Anlagen und Baugruppen durchführen, 3. Arbeitsprozesse von Anlagen und Baugruppen optimieren, 4. Ersatzteile und Bauteile fertigen, 5. Anlagen einrichten und in Betrieb nehmen. 2 In den Handlungskompetenzbereichen a–c ist der Aufbau der Handlungskompetenzen für alle Lernenden verbindlich. In den Handlungskompetenzbereichen d–h ist der Aufbau der Handlungskompetenzen je nach Fachrichtung wie folgt verbindlich: a. Handlungskompetenzbereich d: für Fachrichtung Design; b. Handlungskompetenzbereich e: für Fachrichtung Herstellung; c. Handlungskompetenzbereich f: für Fachrichtung Veredlung; d. Handlungskompetenzbereich g: für Fachrichtung Seil- und Hebetechnik; e. Handlungskompetenzbereich h: für Fachrichtung Mechatronik.

Your change, as a redline

Art. 4 Handlungskompetenzen

1 Die Ausbildung umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen: a. Planen und Vorbereiten der Arbeiten für Prozesse der Textilproduktion:1. Arbeiten gemäss textiler Kette planen, 2. textile Herstellungsprozesse vorbereiten und organisieren, 3. Materialien beschaffen und bewirtschaften, 4. Dokumente in englischer Sprache mit textilen Themen verstehen und einfache fachspezifische Gespräche in englischer Sprache führen; b. Analysieren und Prüfen von Materialien für Prozesse der Textilproduktion:1. textile Materialien analysieren, 2. Materialien gemäss ihrem Einsatz für das textile Produkt in der richtigen Qualität auswählen, 3. textile Produkte prüfen; c. Durchführen von Prozessen der Textilproduktion:1. Garne und Seile herstellen, 2. Flächen herstellen, 3. textile Materialien veredeln, 4. textile Produkte konfektionieren; d. Entwickeln des Designs und technisches Umsetzen:1. Trends analysieren und erste Rohentwürfe für die Kollektion erstellen, 2. Kundenwünsche umsetzen, 3. Entwürfe erarbeiten, 4. Dessins präsentieren, 5. Dessins für die Produktion technisch aufbereiten; e. Produzieren von Garnen oder Flächengebilden: 1. die Arbeitsplanung gemäss Auftrag für Garnerzeugnisse oder Flächengebilde bestimmen, 2. die Materialien und Betriebsmittel zur Herstellung von Garnen oder Flächengebilden bestimmen, 3. Garn- oder Flächenerzeugnisse auftragsgerecht herstellen, 4. die hergestellten textilen Produkte prüfen und die Qualität gewährleisten; f. Veredeln textiler Erzeugnisse:1. Chemikalien und Hilfsmittel bestimmen, lagern und einsetzen, 2. das Verfahren und die Rezepturen gemäss Auftrag festlegen, 3. Veredlungsmaschinen und -apparate bedienen, 4. die chemischen und die physikalischen Eigenschaften der Textilien gemäss betriebsinterner Vorschriften oder Normen prüfen; g. Herstellen und Verarbeiten von Seilen:1. geeignete Produktions- und Verarbeitungstechniken für Seilprodukte, Ketten und Bänder bestimmen und technische Eigenschaften berechnen, 2. Arbeits- und Hilfsmittel bereitstellen, Parameter auf Maschinen und Anlagen festlegen und einstellen, 3. Seilprodukte herstellen und deren Qualität sicherstellen, 4. Verbindungen, Endverbindungen und Abschlüsse an Seilprodukten ausführen und ihre Qualität sicherstellen; h. Warten und Instandhalten der Maschinen und Anlagen:1. Wartungsarbeiten und Instandhaltungen von Anlagen und Baugruppen vornehmen, 2. Reparaturen und Revisionsarbeiten an Anlagen und Baugruppen durchführen, 3. Arbeitsprozesse von Anlagen und Baugruppen optimieren, 4. Ersatzteile und Bauteile fertigen, 5. Anlagen einrichten und in Betrieb nehmen. 2 In den Handlungskompetenzbereichen a–c ist der Aufbau der Handlungskompetenzen für alle Lernenden verbindlich. In den Handlungskompetenzbereichen d–h ist der Aufbau der Handlungskompetenzen je nach Fachrichtung wie folgt verbindlich: a. Handlungskompetenzbereich d: für Fachrichtung Design; b. Handlungskompetenzbereich e: für Fachrichtung Herstellung; c. Handlungskompetenzbereich f: für Fachrichtung Veredlung; d. Handlungskompetenzbereich g: für Fachrichtung Seil- und Hebetechnik; e. Handlungskompetenzbereich h: für Fachrichtung Mechatronik.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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