Propose a change

V vom 10. September 2024 über die Förderung von Verarbeitung und Absatz inländischer Landwirtschaftsprodukte (Landwirtschaftsprodukte-Verarbeitungs- und Absatzförderungs-Verordnung; LVAV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 15 b) Aufgaben

Der Kommission obliegen insbesondere: a) die Prüfung der Gesuche um Ausrichtung von Verarbeitungs- und Projektbeiträgen sowie die Berechnung der maximalen Höhe nach Art. 7 Abs. 4; b) die Zusicherung von Verarbeitungs- und Projektbeiträgen nach Art. 8 Abs. 1; c) die Prüfung nach Art. 8 Abs. 3, ob sich die einer Zusicherung zugrunde liegende Förderungsberechtigung und die Berechnungsgrundlagen geändert haben sowie die Förderungsvoraussetzungen eingehalten wurden; d) die Genehmigung von Änderungen von geförderten Verarbeitungen oder Massnahmen zur regionalen Absatzförderung inländischer Landwirtschaftsprodukte und die Herabsetzung von zugesicherten Verarbeitungs- und Projektbeiträgen nach Art. 9 Abs. 2; e) die Festlegung der Dauer für die Veräusserungs- und Zweckentfremdungsverbote nach Art. 11 Abs. 1; ebis) der Erlass von Verfügungen betreffend die Rückforderung von Förderungsleistungen nach Art. 73 des Gesetzes und Art. 11 Abs. 2 dieser Verordnung; f) die Durchführung von Kontrollen nach Art. 16; g) der Erlass der Richtlinien für die landwirtschaftliche Verarbeitungs- und Absatzförderung sowie deren Vorlage an das Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft zur Genehmigung nach Art. 17.

Your change, as a redline

Art. 15 b) Aufgaben

Der Kommission obliegen insbesondere: a) die Prüfung der Gesuche um Ausrichtung von Verarbeitungs- und Projektbeiträgen sowie die Berechnung der maximalen Höhe nach Art. 7 Abs. 4; b) die Zusicherung von Verarbeitungs- und Projektbeiträgen nach Art. 8 Abs. 1; c) die Prüfung nach Art. 8 Abs. 3, ob sich die einer Zusicherung zugrunde liegende Förderungsberechtigung und die Berechnungsgrundlagen geändert haben sowie die Förderungsvoraussetzungen eingehalten wurden; d) die Genehmigung von Änderungen von geförderten Verarbeitungen oder Massnahmen zur regionalen Absatzförderung inländischer Landwirtschaftsprodukte und die Herabsetzung von zugesicherten Verarbeitungs- und Projektbeiträgen nach Art. 9 Abs. 2; e) die Festlegung der Dauer für die Veräusserungs- und Zweckentfremdungsverbote nach Art. 11 Abs. 1; ebis) der Erlass von Verfügungen betreffend die Rückforderung von Förderungsleistungen nach Art. 73 des Gesetzes und Art. 11 Abs. 2 dieser Verordnung; f) die Durchführung von Kontrollen nach Art. 16; g) der Erlass der Richtlinien für die landwirtschaftliche Verarbeitungs- und Absatzförderung sowie deren Vorlage an das Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft zur Genehmigung nach Art. 17.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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