Beschluss über das Sitzungsgeld und Grundentschädigung 110.2 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2009) 1 Beschluss des Grossen Stadtrates über das Sitzungsgeld des Grossen Stadtrates und die Grundentschädigung für die ständigen Kommissionen des Grossen Stadtrates und für die Verwaltungskommission der Städtischen Werke Schaffhausen vom 17. Februar 2009 Der Grosse Stadtrat, gestützt auf Art. 10 der Geschäftsordnung des Grossen Stadtrates vom 9. Dezember 2008 und Art. 21 der Verordnung über die Organisation und Geschäftsführung der Städtischen Werke Schaffhausen vom 21. Februar 2006, beschliesst: 1. Das einfache Sitzungsgeld nach Art. 10 der Geschäftsordnung des Grossen Stadtrates wird auf Fr. 130.-- festgesetzt. 2. Die Grundentschädigung nach Art. 10 der Geschäftsordnung des Grossen Stadtrates und nach Art. 21 Abs. 1 der Verordnung über die Organisation und Geschäftsführung der Städtischen Werke Schaffhausen wird auf jährlich Fr. 1'000.-- festgesetzt. 3. Die neuen Ansätze gelten mit Wirkung ab 1. Januar 2009.
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Beschluss des Grossen Stadtrates über das Sitzungsgeld des Grossen Stadtrates und die Grundentschädigung für die ständigen Kommissionen des Grossen Stadtrates und für die Verwaltungskommission der Städtischen Werke Schaffhausen
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