Kantonales Geldspielgesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 10 IX B/24/1
Abgaben 1 Der Veranstalter von Geschicklichkeitsgrossspielen hat für das Aufstellen und den Betrieb von Automaten eine Abgabe zu entrichten. Diese unterliegt keiner Zweckbindung. 2 Die Abgabe beträgt je nach Höhe des Einsatzes und der Gewinnmöglichkeit jährlich zwischen 100 und 2500 Franken pro Automat. Sie wird durch die Bewilligungsbehörde (Art. 4) veranlagt. 3 Die Besteuerung des Veranstalters gemäss Steuergesetzgebung bleibt vorbehalten. 4. Reingewinne von Grossspielen
Art. 10 IX B/24/1
Abgaben 1 Der Veranstalter von Geschicklichkeitsgrossspielen hat für das Aufstellen und den Betrieb von Automaten eine Abgabe zu entrichten. Diese unterliegt keiner Zweckbindung. 2 Die Abgabe beträgt je nach Höhe des Einsatzes und der Gewinnmöglichkeit jährlich zwischen 100 und 2500 Franken pro Automat. Sie wird durch die Bewilligungsbehörde (Art. 4) veranlagt. 3 Die Besteuerung des Veranstalters gemäss Steuergesetzgebung bleibt vorbehalten. 4. Reingewinne von Grossspielen
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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