Kantonales Geldspielgesetz
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Change 1
Art. 19
Erlass weiterer Bestimmungen 1 Der Regierungsrat erlässt ergänzend zu den Regelungen in diesem Gesetz die erforderlichen Bestimmungen, insbesondere: a. für das Bewilligungs- und Meldeverfahren, den Höchstpreis der Lose, die Festlegung der Werte der Gewinne und den Losverkauf bei den Kleinspielen; b. zur Höhe der Abgaben und deren Veranlagung bei den kleinen Pokerturnieren und bei den Geschicklichkeitsgrossspielen; c. zur Höchstzahl der Geschicklichkeitsspielautomaten pro Spiellokal; d. zur Höchstzahl der Unterhaltungsspielgeräte an öffentlich zugänglichen Orten. 2 Er kann die Regelung von administrativen Einzelheiten, wie Termine zur Gesuchseinreichung und -behandlung, sowie die Umschreibung der Bemessungskriterien für die Gewährung von Beiträgen aus den Fonds den Departementen übertragen. 3 Der Regierungsrat kann Spiellokale für Geschicklichkeitsspielautomaten bzw. Unterhaltungsspielgeräte einer Bewilligungspflicht unterstellen und für deren Betrieb besondere Bestimmungen erlassen. 7. Rechtsschutz
Art. 19
Erlass weiterer Bestimmungen 1 Der Regierungsrat erlässt ergänzend zu den Regelungen in diesem Gesetz die erforderlichen Bestimmungen, insbesondere: a. für das Bewilligungs- und Meldeverfahren, den Höchstpreis der Lose, die Festlegung der Werte der Gewinne und den Losverkauf bei den Kleinspielen; b. zur Höhe der Abgaben und deren Veranlagung bei den kleinen Pokerturnieren und bei den Geschicklichkeitsgrossspielen; c. zur Höchstzahl der Geschicklichkeitsspielautomaten pro Spiellokal; d. zur Höchstzahl der Unterhaltungsspielgeräte an öffentlich zugänglichen Orten. 2 Er kann die Regelung von administrativen Einzelheiten, wie Termine zur Gesuchseinreichung und -behandlung, sowie die Umschreibung der Bemessungskriterien für die Gewährung von Beiträgen aus den Fonds den Departementen übertragen. 3 Der Regierungsrat kann Spiellokale für Geschicklichkeitsspielautomaten bzw. Unterhaltungsspielgeräte einer Bewilligungspflicht unterstellen und für deren Betrieb besondere Bestimmungen erlassen. 7. Rechtsschutz
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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