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Verordnung über die Kantonale Mittelschule Uri

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Artikel 5

Schulangebote 1 Die Mittelschule Uri: a) führt ein Gymnasium (gymnasiale Maturitätsschule) b) führt eine Weiterbildungsschule (WS) c) unterstützt Schülerinnen und Schüler mit ausserordentlichen Begabungen d) stellt besondere Schuldienste zur Verfügung 1.1 Übergangsbestimmung: Der Regierungsrat bezeichnet die Klassen des Lehrerinnen- und Lehrerseminars, für die weiterhin die vom Regierungsrat bestimmten Vorschriften der Verordnung über das Mittelschulwesen vom 13. November 1985 (RB 10.2401) gelten. 2 Die Schule kann weitere Schulangebote führen. 3 Die Errichtung neuer und die Aufhebung bestehender Schulangebote bedürfen der Zustimmung des Landrates. Der Regierungsrat erlässt die näheren Bestimmungen. Kanton Uri 10.2401 2.2 Einzelne Schulangebote Artikel 6 * Gymnasium 1 Das Gymnasium schliesst in der Regel an das Ende der Primarstufe an und dauert sechs Schuljahre. Für Schülerinnen und Schüler mit ausreichenden Fähigkeiten ist die Durchlässigkeit zwischen Oberstufe und Gymnasium im 1. und 2. Jahr der Sekundarstufe I gewährleistet.

Your change, as a redline

Artikel 5

Schulangebote 1 Die Mittelschule Uri: a) führt ein Gymnasium (gymnasiale Maturitätsschule) b) führt eine Weiterbildungsschule (WS) c) unterstützt Schülerinnen und Schüler mit ausserordentlichen Begabungen d) stellt besondere Schuldienste zur Verfügung 1.1 Übergangsbestimmung: Der Regierungsrat bezeichnet die Klassen des Lehrerinnen- und Lehrerseminars, für die weiterhin die vom Regierungsrat bestimmten Vorschriften der Verordnung über das Mittelschulwesen vom 13. November 1985 (RB 10.2401) gelten. 2 Die Schule kann weitere Schulangebote führen. 3 Die Errichtung neuer und die Aufhebung bestehender Schulangebote bedürfen der Zustimmung des Landrates. Der Regierungsrat erlässt die näheren Bestimmungen. Kanton Uri 10.2401 2.2 Einzelne Schulangebote Artikel 6 * Gymnasium 1 Das Gymnasium schliesst in der Regel an das Ende der Primarstufe an und dauert sechs Schuljahre. Für Schülerinnen und Schüler mit ausreichenden Fähigkeiten ist die Durchlässigkeit zwischen Oberstufe und Gymnasium im 1. und 2. Jahr der Sekundarstufe I gewährleistet.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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